Vater verstorben,2.Ehefrau steht allein im Grundbuch obwohl das Haus gemeinsam erwirtschaftet ist,ich bin das Kind aus 1. Ehe und soll jetzt nichts bekommen?

2 Antworten

Du solltest als gesetzlicher Erbe ganz offiziell Auskunft über das Erbe verlangen.

Dazu hast Du gegenüber dem Erbschaftsbesitzer (die Witwe) das Recht gem. § 2027 BGB.

Das schließt auch ein, dass Dir berichtet wird, seit wann die Witwe lt. Grundbuch Alleineigentümerin war.

Dir steht ggf. ein "Pflichtteilergänzungsanspruch zu, wenn die Übertragung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist.

Du bist auch berechtigt das Grundbuch einzusehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

recht vielen Dank, ich werde den Tipp umsetzen:-)

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Wenn Sie die alleinige Eigentümerin ist, dann gehört das Haus nicht in die Erbmasse, die der Vater hinterlassen hat. Das dürfte auch im Sinne Deines Vaters gewesen sein, denn sonst hätte er nicht das Geld seines Vaters in das Haus gesteckt, ohne entweder einen Darlehensvertrag mit seiner Frau zu machen oder per Übertragung eines Grundstücksanteils Miteigentümer zu werden.

Nur, wenn Dein Großvater Deinem Vater das Geld geschenkt hat und dann Dein Vater das Geld per Investition in das Haus seiner Frau geschenkt hat und das noch nicht länger als 10 Jahre her ist, könnte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen.