Eigentümer: Fenster in Gemeinschaftsräumen immer auf Kipp! Rechtlich zulässig oder nicht?

4 Antworten

Hat der Vermieter das Recht, uns zu zwingen, die Fenster in den Gemeinschaftsbereichen auf Kipp zu halten?

Nein - und ich würde die Fenster auch grundsätzlich ( spätestens ab 20 Uhr - zur "Nachtruh" hin - schließen

Danke !

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Natürlich ist es nicht gut die Fenster ständig auf "Kipp" zu haben, und das kann der VM auch bestimmt nicht verlangen, vernüftiges Stoßlüften hat den besten Effekt.

... aber nur mal so am Rande, warme Luft trocknet den Keller nicht, denn warme Luft ist feucht, und kalte Luft ist trocken.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

(Die Heizung trocknet die Luft wirklich aus. Deshalb ist es zum Beispiel ratsam, im Winter Luftbefeuchter in Kinderzimmern aufzustellen, vor allem, wenn die Kinder erkältet sind).

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@Gertrud318

ja die Heizung in der Wohnung, dafür gibt es natürlich Wasserbehälter die man an den Heizkörpern anbringen kann.
Aber wenn wir über Kellerräume sprechen wo auch eine Waschküche ist mit Waschmaschinen und Trockner und Trokenräumen, da herscht wie bei einer Heißmangel immer Feuchtigkeit und die muß durch das geöffnete Fenster entweichen können, ist wie im Badezimmer nach dem Duschen.

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@Schubert610

Die Innentüren im Keller bleiben offen und die feuchte Luft entweicht in das Treppenhaus, das durch das häufige Öffnen der Tür zur Straße hin natürlich belüftet wird. Außerdem sind die Fenster der einzelnen Kellerräume nicht sehr luftdicht. Ich habe die Luftfeuchtigkeit mit einem kleinen Hygrometer bei offenen und geschlossenen Fenstern überwacht. Ohne ins Detail zu gehen, steigt die Luftfeuchtigkeit, wenn die Fenster geöffnet bleiben.

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@Gertrud318

Ich gebe dir ja teilweise Recht, aber Lüften auch im Kellerräumen gerade wenn dort gewaschen wird und die Wäsche getrocknet wird ist wichtig.
Feuchte Luft wartet nicht im Treppenhaus das sie zur Haustür raus kann, feuchte Luft setzt sich sofort an den Wänden ab, daher ist es Blödsinn zu sagen die Lüft entweicht ins Teppenhaus und von dort durch die Eingangstür.
Ich denke du willst hier keine Hilfe, du hast deinen Standpunkt wegen der geöffneten Fenster und weichst davon nicht ab.
Wenn das mit allen Hausregeln so ist dann tut mir euer VM leid.
Für mich ist es hier beendet.

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@Schubert610

Aufgrund meiner technischen Ausbildung weiß ich, dass die Fenster in der Waschküche nur 5 bis 10 Minuten lang geöffnet und dann wieder geschlossen werden sollten. 

Was ich zu überprüfen versuche, sind die Rechte und Pflichten des Eigentümers wie auch des Mieters. 

Wahrscheinlich habe ich meine Frage nicht klar genug formuliert.

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@Gertrud318

Ich sagte ja das wir uns beim öffnen und schliessen der Fenster einig sind, ich würde zum Waschen die Fenster der Waschküche öffnen und danach wieder schliessen, beim Trockenraum würde ich ähnlich verfahren, aber ich würde im Winter bestimmt keine Fenster Tag und Nach geöffnet lassen.
Die Plakate vom VM würde ich persönlich abhängen und diese würden den Weg in die Papiertonne finden.
Ich kann mich drehen und wenden wie ich will aber ich habe in meinen 60 Jahren hier auf Erden noch nie irgendwo gelesen das ein VM vorschreiben darf wie die Fenster zu öffnen und schliessen sind.
Wenn ihr Mieter euch einig seid, dann handhabt es so wie ihr denkt und nicht wie der VM es will, was soll euch denn passieren?
Ich glaube kaum das er euch deswegen anzeigen kann, und wenn er einen Anwalt damit bemüht, dann wendet euch doch einfach mal an einen Mieterschutzbund in eurer Nähe.

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Fenster dauernd auf Kipp zu stellen ist schlecht. Auch für die Bausubstanz. Und die Heizkosten, etc.

Ich denke der Vermieter kann das nicht vorschreiben. Wie wilees schon geschrieben hat, würde ich das Fenster abends zu machen.

Den Vermieter hängt Plakate auf, dass die Fenster dauerhaft gekoppt bleiben sollen.

Gibt es daran irgendwas anzuzweifeln, nicht zu verstehen oder nachzufragen???

Natürlich hat er Recht (er ist euer Vermieter, ihm gehört das Haus also) und natürlich hat er auf dem Gebiet auch die Befugnis, so etwas vorzuschreiben.

Was du im mittleren Absatz zu Feuchtigkeit schreibst, erklärt das Plakat. Wenn du das Fenster ausgerechnet im Winter zu machst (was noch? Im Sommer auf???) nötigst du den Vermieter zu derartigen Vorschriften!

Nebenbei kann er dich auch abmahnen und kündigen, wenn du nicht verstehst, dass er solche Vorschriften machen kann. Sich mit Vermietern anzulegen ist in etwas so unklug, wie Schiedsrichtern zu erklären, was er zu tun hat.

Der Besitzer ist zu Hause. Die Mieter müssen gehorchen - bis zu einem gewissen Grad! Es sind UNSERE Heizkostenrechnungen, die steigen, wenn die Kellerfenster offen stehen, und UNSERE persönlichen Gegenstände, die in den nicht luftdichten Kellern der Feuchtigkeit ausgesetzt sind.

Welche Vorschrift oder Rechtsprechung erlaubt es Ihnen, diese Behauptung aufzustellen?

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@Gertrud318

Der Vermieter legt die Hausordnung fest und ein Aushang durch den Vermieter (als "ordnende Regel", ich bin mir sicher, dass nicht alle das Thema so sehen wie du) ist ganz einfach sein Recht.

Er hat das Recht, zu bestimmen, wie Gemeinschaftsräume gelüftet werden (und vieles mehr) und die Mieter haben das Recht, zu kündigen, wenn ihnen irgendwas nicht passt.

Es ist auch dein Recht, deine Wäsche in Zukunft in der Wohnung zu trocknen. Dagegen hast du nicht das Recht, ohne Konsequenzen befüchten zu müssen, gegen die Hausordung oder "ordnende Regeln" zu verstoßen.

Weil der Besitzer vielleicht im dem Haus wohnt (so verstehe ich den ersten Satz): Ist es denn so schwer? Er sitzt am längeren Hebel.

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