Haftung bei Hausbesichtigung?

1 Antwort

Das kannst Du verlangen.

Oder: Du hängst ein Schild an Deine Tür, vor der Besichtigung. Und schreibst drauf:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Mieters für fahrlässige Schäden der Besucher/ Besichtigungsteilnehmer ist ausgeschossen.

Der Mieter

Wer das Haus betritt, ist mit Deinen AGBs einverstanden.