Ehefrau nicht im Grundbuch eingetragen für gemeinsame Wohnung, was passiert wenn der Ehemann ins Pflegeheim müsste. Muss sie dann Miete bezahlen?

3 Antworten

wenn mein Vater ins Pflegeheim müsste und die Ersparnisse aufgebraucht sind, müsste sie dann weil sie nicht als Eigentümerin eingetragen ist Miete bezahlen?

Soweit sie kein eingetragenes lebenslanges Wohnrecht hat, müsste sie ausziehen, damit das Haus verwertet werden könnte, so lange nicht eine monatliche Zahlung ihrerseits bzw. z.B. von Kindern die Pflegekosten des Mannes auffangen könnten.

Bist Du sicher?

Es kann doch nicht davon abhängig gemacht werden, wer bei einem Ehepaar, das womöglich in der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, formal im Grundbuch steht. Immerhin ist der Ehemann gegenüber der Ehefrau auch unterhaltsverpflichtet. Und die eheliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann fort, wenn ein Ehegatte im Pflegeheim ist.

0
@AndiRat

Aber im Gegensatz zur Ehefrau hat der Mann verwertbares Vermögen.

1
@wilees

Also ich meine nur, dass nicht alles Vermögen verwertbar ist. Eine Wohnung, in der man selber drin wohnt, die ist nicht ohne weiteres verwertbar. Anders wäre der Fall, wenn der Mann alleinstehend wäre und auf Dauer im Pflegeheim wäre.

0

Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht auch dann fort, wenn ein Ehegatte im Pflegeheim ist. Deshalb muss keine Miete bezahlt werden.

Die Wohnung, die der Mittelpunkt der ehelichen Lebensgemeinschaft ist, muss nur dann verwertet werden, wenn sie sehr groß und nicht mehr "angemessen" ist. Die Angemessenheit kann man am § 90 SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) orientieren. Denn man darf ein "Schonvermögen" behalten. Das muss nicht für die Pflege eingesetzt werden. Dabei ist egal, wer formal im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Die Gerichte sehen eine Wohnung, die größer als 80 qm ist, für ein Ehepaar als nicht mehr angemessen an. Wenn die Wohnung nicht größer als 80 Qm ist, dann muss die Wohnung nicht verwertet werden. Dann kann also die Ehefrau weiter in der Wohnung "kostenlos" wohnen, wenn der Ehemann im Pflegeheim ist. Hier muss notfalls der Staat einspringen.

Denkbar ist allerdings, dass die Ehefrau einen Teil ihrer Rente zur Finanzierung der Pflege abgeben muss. Das hängt aber von der Höhe ihrer Rente ab.

Das Haus müsste entweder im Grundbuch belastet werden oder das Haus verkauft werden...

Falls Kinder bestehen, werden alle auf Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse aufgefordert werden.. wobei auch der jeweile Ehepartner dieser Kinder zur Auskunft heran genommen werden.

so ist es bei meiner Verwandtschaft passiert...ein Onkel von mir ...hatte 3 Häuser...2 gebaut, davon eines vermietet, das dritte auch vermietet, geerbt von meiner Tante...der wurde aufgefordert mind eines davon zu verkaufen...

Wenn dein Vater da Pflegestufe hat...bei Pflegestufe 5 gibt die Krankenkasse max 1700 dazu...vielleicht ist die Bezahlung der Kosten somit halbwegs erträglich...ansonsten ist das Haus leider hops...falls es mittlerweile an Euch kinder verschenkt wurde, kann ja sein ...und Mutter und Vater haben Wohnrecht, ist die Schenkung im Nachinein innerhalb 10 Jahren ungültig und wird rückabgewickelt...

Um das Haus zu halten, würde ich Euch empfehlen, den Vater solange wie möglich zuhause zu pflegen durch Pflegedienst...hab ich auch gemacht ...Stiefvater und Mutter...aber nach 5 jahren bin ich am Stock gegangen...24/7 mit kranken und dementen zu leben und alles zu entscheiden...hat mich irgendwann in den Burnout gebracht...habe jetzt noch nach dem Tot beider...mittlerweile 5 Jahre her...damit zu kämpfen...meine Mutter kam noch 6 Monate ins Pflegeheim, bevor sie starb...aber die Arbeit hat sich gelohnt...jetzt ist das 240 qm Haus meines...der Lohn der Mühe..ansonsten wäre es futsch...ich hatte knappe 4000 Euronen jeden Monat zu stemmen...

alles gute dir und deinen Eltern...