Schenkung von Haus mit Nießbrauch - Welcher Wert wird für Notarkosten zu Grunde gelegt?

2 Antworten

Sowohl als auch kann man da nur sagen:

Für die Schenkung gilt der Wert des Hauses.

Und für die Vereinbarung des Nießbrauchs gibt es eine zweite Gebühr nach dem Wert des Nießbrauchsrechts.

altair

Die Werte verschiedener Beurkundungsgegenstände - hier Schenkung und Nießbrauch - werden gemäß § 35 GNotGK zusammengerechnet - hier 800 000 + 580 000 = 1.380 000 € -.

Es gilt also das Additionsprinzip.

Die Beurkundungsgebühr beträgt 1.900,-- € + 19 % Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Vollzugsgebühr, Dokumentenpauschale, Telekommunikations- und Postpauschale, Grundbuchabrufgebühr.

Hm, ......

Beträgt die Höhe des Nießbrauchs gem. der Angaben vom Fragesteller nicht 220.000 Euro??

Oder wo ist mein Denkfehler?

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Danke für die Korrektur von Alarm67:

800 000 + 220 000 = 1.020.000 €, Gebühr 1.735,-- €.

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