Hauseigentümer will Partnerin absichern?

3 Antworten

Alles ist möglich.

Du kannst den Betrag, den sie beigesteuert hat, im Grundbuch als Grundschuld eintragen lassen. Dann müsstest Du im Fall der Trennung das Geld erstatten. Streit kann es trotzdem geben, weil Zinsen, oder die fiktive Miete ein Thema sein könnten.

Du kannst sie aber auch in der Höhe des Beitrags als Eigentümerin miteintragen lassen (erst nach der Heirat, wegen der Schenkungssteuer).

Hat das Haus mit Grundstück 250.000,- gekostet und sie hat 50.000,- beigesteuert, wäre der Anteil dann ggf. 1/5.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Manu

Sicherung der Partnerin

durch Eintragung einer vollstreckbaren Grundschuld - in Höhe ihres Darlehens - zuzüglich 18 v. H. Zinsen ab Datum der Zahlung - mit Verzicht auf die Einrede der Verjährung, z. B. für die nächsten 20 Jahre - an sicherer Rangstelle im Grundbuch, d. h. zusammen mit vorrangigen Lasten bis max. 70 v. H. des vorsichtig geschätzten Verkehrswerts der Immobilie - und eindeutiger schriftlicher Sicherungsabrede,

oder

Einräumung eines Bruchteils am Objekt als Miteigentümerin - in Höhe des Darlehens - mit Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zugunsten des Miteigentümers.

Lass dir die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten vom Notar erklären.

Beantwortest Du doch schon selbst!

Entweder als Grundschuld eintragen lassen,

ODER

den Anteil des Hauses in Höhe der Investition überschreiben.