Grundstückskauf? Eigentümer lebt in Brasilien?

4 Antworten

Zu den vorhandenen Antworten noch eine Ergänzung:

Das Grundbuch schützt den guten Glauben auf die Richtigkeit seiner Eintragungen. Wer dort als Eigentümer eingetragen ist gilt selbst dann als Eigentümer, wenn er es in Wahrheit nicht ist.

Nicht geschützt aber ist der gute Glaube darauf, dass jene Person die sich als Eigentümer ausgibt es auch wirklich ist.

Ich weiß nicht wieviel Vertrauen man in die Richtigkeit brasilianischer Personaldokumente haben kann. Im schlimmsten Falle ist das Geld weg.

Wer sich über einen vergleichbaren Fall informieren will, der google einmal den Kriminalfall über den Weinhändler Simon aus Düsseldorf.

Man braucht eine Vollmacht des Eigentümers. Diese muss bei einem Notar in Brasilien beurkundet, bzw. öffentlich beglaubigt werden. Mit einer solchen Vollmacht kann dann ein Vertreter / Bevollmächtigter in Deutschland die Immobilie verkaufen.

Andere Möglichkeit: Man beurkundet in Deutschland nur einen "Antrag zum Abschluss des Kaufvertrages". Das ist praktisch der Kaufvertrag, nur ohne Unterschrift des Verkäufers. Diesen Antrag schickt man dann nach Brasilien. Dort wird der Vertag dann vom Verkäufer angenommen - bei einem dortigen Notar. Diese Varianten ist aber komplizierter.

Wie hast Du Dich mit dem Eigentümer in Brasilien geeinigt?

Wenn Ihr Einig seid, lässt Du einen Notar den Kaufvertrag abfassen und schickst diesen Entwurf an den Brasilianer.

Wenn der einverstanden ist, gehst Du hier mit einem Freund zum Notar udn der Freund handeltt für den Verkäufer

"in vollmachtloser Vertretung."

Der Vertrag dann per Kurierdienst nach Brasilien, dort genehmigt der Verkäufer bei einem dortigen Notar. Das muss dann noch mit einer "Apostille" bestätigt werden und die Sache ist rund.

Dies klingt kompliziert, ist es aber nicht im Geringsten und viel billiger als ein Flug von Brasilien hierher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Immobilienkauf würde ich immer nur über einen Anwalt / Notar machen.