AFA Einfamilienhaus nach Scheidung?

2 Antworten

Was kann ich dem Finanzamt gegenüber als Kaufpreis ansetzen?

Natürlich den vertraglichen Kaufpreis. Ob das durch Schuldübernahme, oder durch Barzahlung entrichtet wird, ist völlig uninteressant.

Das Finanzamt wird den Kaufpreis, den 'Ihr ja wohl am Gutachten orientieren werdet natürlich überprüfen. Wenn er in Ordnung ist, dann alles klar.

Vom Kaufpreis ist natürlich der Grundstückanteilabzuziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

"Die Abschreibung fürs Haus orientiert sich zu 50% nach den Errichtungskosten und zu 50% nach ihrem Kaufpreis-Grundstück (soweit Richtig?).."

Wenn Ihr, wovon ich ausgehe, zu je 1/2 Eigentümer seid, ist das richtig.

"oder muss ein Vertrag gemacht werden"

Ja, es muss ein Vertrag gemacht werden, denn Immobilien können nur durch notariellen Vertrag übertragen werden.

Den vereinbarten Kaufpreis (incl. Nebenkosten wie z.B. den Notarkosten) musst Du dann aufteilen auf Grundstück und Haus - z.B. mit dieser Arbeitshilfe

Bundesfinanzministerium - Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)

(es ist nicht möglich, einfach zu behaupten, dass z.B. 90 % des Preises nur auf den Anteil am Gebäude entfallen, wenn das mit den örtlichen Grundstückspreisen nicht konform geht). Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil.

PS: Ich habe Deine Anfrage abgelehnt, weil hier ein Forum ist und kein Steuerberatungsbüro - Du kannst Deine Frage ja öffentlich stellen.

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