Mein Bruder und ich sind Eigentümer eines Hauses. Nun möchte ich einen Teil ausbezahlt haben?

5 Antworten

Zwei Möglichkeiten:

  1. Du verkaufst ihm einen Teil Deines Anteil am Hausund stimmst der Beleihung des Hauses zu (Lösung wie @betroffen).
  2. Oder Du verkaufst ihm Deine Hälfte und stundest ihm den Restkaufpreis gegen Eintragung eine Grundschuld (Lösung wie @Eifelia).

Durch die für Dich eingetragene Grundschuld kann er nicht verkaufen, ohne dass Du den Rest bekommst. Zinsregelungen usw. sind auch möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Immobilie ist keine Spardose. Daher gibt es auch keine Teilzahlungen oder überhaupt irgendwelche Zahlungen aus einer Immobilie heraus.

  1. Erträge erwirtschaftet eine Immobilie nur durch Vermietung.
  2. Verwendet man die Immobilie als Sicherheit, kann man damit ein Darlehen aufnehmen, aber zur Bedienung des Darlehens muss eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers bestehen, um die daraus folgenden Raten zu bedienen.
  3. Man kann die Immobilie auch insgesamt verkaufen, um einen Verkaufserlös zu erzielen. Wenn der Bruder aber jetzt im Haus wohnt, will er denn in 2-3 Jahren verkaufen?

Ansonsten kostet eine Immobilie erst mal für den Unterhalt Geld.

Wenn es keine Regelung für die Nutzung des ganzen Hauses durch den Bruder gibt, dann gibt es trotz gemeinsamer Eignerschaft für den Bruder keine Verpflichtung, jetzt einer Nutzungsentschädigung bzw. Mietvereinbarung für Deinen Teil zuzustimmen. Im schlimmsten Fall müsstest Du eine Teilungsversteigerung bewirken, um den Dir zustehenden Teil des Hauses zu liquidieren.

Dir jetzt einfach 100 kEUR auszuzahlen, wäre auch kein gutes Geschäft, denn per Inflation mindern sich Geldwerte im Verlauf der Zeit, während sich das Haus im Wert eher hält. 100 kEUR heute wären daher vielleicht äquivalent zu 130 kEUR in 10 Jahren. Wie sollten daher die 100 kEUR vom zukünftigen Verkaufspreis fair abgezogen werden?

Ihr könnt notariell einen Vertrag aufsetzen, der beispielsweise folgendes vereinbart:

  • Deine Hälfte an der Immobilie wird an den Bruder verkauft.
  • Der Bruder zahlt Dir dafür einen schrittweise zu begleichenden Preis, der 50% eines gemeinsam akzeptierten Marktwerts des Hauses entspricht.
  • Für die Begleichung der Zahlung nimmt der Bruder ggf. ein Darlehen auf die (gesamte) Immobilie auf und zahlt Dir zu Beginn einen gewissen Einmalbetrag, gefolgt von Ratenzahlungen über eine gewisse Zeit hinweg.
  • Für den Fall der Notlage des Bruders werden entsprechende Verfügungen getroffen, die verhindern können, dass die Immobilie dann an Dritte verkauft werden muss.

Voraussetzungen dafür:

  • Der Bruder will in der Immobilie wohnen bleiben.
  • Der Bruder ist finanziell genug leistungsfähig für das Darlehen bzw. die Ratenzahlungen.

Ich glaube, Ihr solltet mal eine notarielle Beratung aufsuchen, um die Intentionen und Optionen zu klären.

Auf welcher Basis möchtest Du denn überhaupt eine Teilzahlung haben? Derzeit schuldet er Dir doch nur eine Nutzungsentschädigung für den Anteil, der Dein Eigentum ist, aber von ihm genutzt wird. Für Deinen Bruder gibt es derzeit gar keine Veranlassung, Dir überhaupt etwas zu zahlen.

Natürlich kannst Ihm Deinen Anteil jetzt verkaufen und - wenn Du derzeit nur eine Teilzahlung haben willst - ihm über einen Teil des Kaufpreises ein Darlehen geben. Als Sicherheit für dieses Darlehen kannst Du im Grundbuch im 2. Rang nach der darlehensgebenden Bank eingetragen werden.

Gabriele13 
Fragesteller
 03.03.2022, 11:00

Danke

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Das was Euch erklärt wurde stimmt NICHT grundsätzlich! Wer hat das behauptet?

Das Haus gehört Euch zu gleichen Teilen. Dein Bruder wohnt darin. Er will einen Teil Deines Anteils erwerben und hat Schwierigkeiten bei einem Darlehen.

Ihr solltet zum Notar gehen und Euch beraten lassen. Rechnerisch hat jeder von Euch bei einem Wert von 500000€ ein Eigentum von von 5/10 - und von Deinen 5/10 will er Dir schonmal 2/10 abkaufen. Das wäre für Notar und Grundbuch kein Problem.

Er sollte zu einer anderen Bank gehen wenn die jetzige Schwierigkeiten macht. Es gibt die Möglichkeit eines Immobiliendarlehens auch in solch einem Fall. Allerdings müsstet ihr >beide< für die Sicherheit der Beleihung unterschreiben damit das Haus als Einheit eine Sicherheit für die Bank darstellt.

Da sollte man sich nicht drauf einlassen. Wo soll er denn das Geld hernehmen wenn er heute schon Kredit aufnehmen muss?

Gabriele13 
Fragesteller
 03.03.2022, 10:56

Darum geht's nicht.

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