Gewerbeimmobilie mit besetztem Wohnhaus mieten?

1 Antwort

Das ist eigentlich ein Problem des Eigentümers, der in einem Gewerbegebiet natürlich (nach Aufgabe seines Gewerbes) nicht mehr in dem Haus wohnen darf. Er wird also umziehen müssen.

Warum machst Du das nun zu Deinem Problem? Tricksereien werden da nicht viel nutzen, nachdem die Sache bereits in den Fokus der Behörde geraten ist.

Eine Hausmeisterwohnung für eine Autowerkstatt ist nun auch nicht gerade nachvollziehbar.