Notartermin absagen, Kosten?

3 Antworten

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Du musst mit keinen Kosten rechnen. Der Verkäufer kann von Dir nichts verlangen, so lange nichts notariell beurkundet wurde. § 311b BGB - Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org

Der Verkäufer hat offenbar den Notar damit beauftragt, einen Entwurf zu fertigen. Wenn der Kauf nicht zustande kommt, dann muss er die Kosten übernehmen. Wer bestellt, der bezahlt. Der Notar kann also nur vom Verkäufer die Zahlung von Gebühren verlangen, nicht aber von Dir.

Außer wenn Du dem Verkäufer zugesichert hast, die Kosten des Notars im Falle eines Nichtkaufes zu übernehmen.

anonymus1453 
Fragesteller
 31.03.2022, 21:05

Nein das habe ich ihm natürlich nicht zugesichert, nur in dem Entwurf steht drin, dass bei einem erfolgreichem Abschluss des Vertrages der Käufer die Kosten für den Notar trägt.

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Mariella466  04.04.2022, 20:03

Auch wenn nichts beurkundet bzw unterschrieben wurde, fallen Notarkosten an, falls er bereits einen Entwurf gefertigt und schriftlich oder via Mail zugesandt hat.

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AndiRat  05.04.2022, 09:34
@Mariella466

Das stimmt. Diese Notarkosten fallen an. Die Frage ist aber, wer diese Notarkosten im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zu tragen hat. Und hier ist es so, dass der Verkäufer den Notar beauftragt hat. Aber es gibt keine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, nach der der Käufer im Falle einer Absage die Kosten für den Entwurf übernehmen muss. Deshalb bleiben die Kosten am Verkäufer hängen.

Dagegen spricht auch nicht, dass der Käufer den Entwurf bekommen hat. Nur durch die Entgegennahme des Entwurfs entsteht gegenüber dem Verkäufer noch keine Pflicht zur Kostenübernahme.

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Da es nicht zu einem Termin kommen wird, hängt es davon ab, in wie weit der Notar im Vorfeld tätig geworden ist. Hat er Ihnen bereits einen Entwurf vorgelegt (schriftlich oder Mail) kann er seine Kosten gelten machen. (ca 1200€). Allerdings können die Kosten je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer getragen werden!

Falls der Notar nichts schriftlich vorbereitet hat, fallen auch keine Kosten für Sie an.

Die Rechnung, sofern es eine geben wird, kann der Notar sowohl an Sie , als auch an andere Partei schicken, einigen Sie sich dann über die Zahlungsmodalitäten.

Bei vollständiger Erstellung des Entwurfs beträgt die Höchstgebühr 764 € incl. 19 % Umsatzsteuer.

Wegen der Zahlungspflicht vergl. AndiRat.

Empfehlung: Argument der Konditionsverschlechterung überzeugt nicht, deshalb weglassen. Lass dir was anderes einfallen.