Keine Wohnungsgröße im Kaufvertrag?

3 Antworten

Ich vermute, Du meinst, dass sich die Größe aus der Teilungserklärung, zu der auch immer Pläne gehören, ergibt - das wäre dann so richtig. Man ist aber natürlich nicht gehindert, die Größe auch im Kaufvertrag zu nennen, aber nötig ist das nicht.

Die Teilungserklärung sollte man - genau wie die Hausordnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen - immer vor einem Kauf prüfen.

Weil sich durch Anstriche und Tapeten aber auch durch verschiedene Messungen von verschiedenen Leuten leichte Unterschiede ergeben können, ist es nicht üblich, dass in Kaufverträgen Quadratmeter angegeben sind.

Maßgeblich ist die Teilungserklärung.

Wenn du ein ungutes Gefühl hast, messe nach! Nach dem Kaufvertrag bringt es nichts, auf eine nicht im Kaufvertrag angegebene Quadratmeterzahl zu klagen.

Es gibt auch Eigentümergemeinschaften, die über Jahrzehnte mit falschen Umlageschlüsseln leben, weil die Teilungserklärung nicht stimmt. Allerdings wurden in dem mir bekannten Fall die Wohnungen nicht nach den Quadratmetern in der Teilungserklärung sondern nach Plänen von einem Gutachter verkauft.

Ich hatte glaube ich noch nie die Wohnungsgröße im Kaufvertrag stehen. Wichtig ist dass die Wohnung eindeutig bezeichnet ist (Grundbuch Nummer etc ..)

Die genau Größe ist dann zb in der Teilungserklärung, in Bauplänen etc enthalten.

Im Grundbuch steht nur die Größe des Grundstückes

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@Yazow

Genau. Deshalb steht ja in meiner Antwort auch "Die genau Größe ist dann zb in der Teilungserklärung, in Bauplänen etc enthalten."

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