Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).

Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.

Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?

Danke für die Hilfe im Vorraus!

LG

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E-Commerce, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Kleingewerbe / Kleinunternehmen für An- und Verkauf von Konsolen?

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen gründen, was ich nebenberuflich beitreiben möchte.

Dabei möchte ich Spielkonsolen (PlayStation 5) kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) als Kleinunternehmer / Kleingewerbebetreibender verkaufen.

Ich habe mich zwar mit der Thematik ein wenig auseinandergesetzt, allerdings bin ich immer noch komplett verwirrt und weiß nicht, was Sache ist, was man alles beachten muss und wie man genau vorgehen muss (außer, dass man bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen muss).

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Sorry, falls es "einfache, dumme" Fragen sind, aber ich bin irgendwie komplett durcheinander und habe keinen Plan. Ich möchte mal kurz paar Worte zur Art und Weise tätigen, wie ich so geplant habe:

Wie erwähnt: Ich möchte PlayStation 5 Konsolen kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende, evtl. auch an Privatpersonen (aber nur vielleicht, da bin ich mir noch nicht so ganz sicher) verkaufen. Der tatsächliche Gewinn pro verkaufter Ware / Konsole beträgt maximal 150€ - mal auch etwas weniger, je nach Preis. Der Gewinn wird die 22k-Grenze nicht überschreiten.

Es werden auch zusätzliche Kosten für das Kleingewerbe / Kleinunternehmen auf mich zukommen: Verpackungsmaterial, Klebeband etc. pp., um die Ware zu verschicken.

Die Konsolen werden sowohl von deutschen Märkten als auch von ausländischen Märkten gekauft und anschließend an deutsche Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) verkauft, so zumindest der Plan.

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Sollte ich bei meinem Geschäftsmodell von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch nehmen? Oder es bei einem Kleinunternehmen sein lassen?

Kann man für die Ausgaben (Kauf der Konsolen, Verpackungsmaterial etc. pp.) die 19%-Steuer absetzen lassen? Habe ich dadurch Vor- oder Nachteile bei einer Gewinnspanne von unter 22k pro Jahr?

Gibt es irgendwas zu beachten, wenn man von einem ausländischen Shop (EU) etwas kauft und es hier verkauft? Wie sieht es mit Käufen aus Großbritannien aus, die man wiederum hier verkauft?

Muss jede Rechnung des Kaufs und des Verkaufs "gesammelt" werden?

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Danke für eure Antworten und ich hoffe, dass es nicht allzu dumme Fragen waren. Verzeiht mir meine Ungewissheit, habe wirklich keinen Plan was ich alles beachten muss.

Finanzamt, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuern
Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Arbeit - Gutschein von Drittanbieter Versteuern?

Hallo Zusammen,

aktuelles Szenario ist, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber im Außendienst angefangen habe und dabei kann es vorkommen das man auch mal mehrere Tage bei einem Kunden ist, weshalb man sich ein Hotelzimmer Mieten muss.

So folgendes:
Das Buchen der Hotels wird nicht durch die Firma selbst, sondern über die Webseite oder App eines Drittanbieters durchgeführt. Hierbei wird dann je nachdem wie früh man bucht, wie lange der Aufenthalt ist und wo man ein Hotelzimmer bucht ein Durchschnittspreis vom Besagten anbieter ermittelt. (Diese buchen dann auch nur von Online Portalen wie Booking, Trivago, etc.)

Sie ermitteln also einen Durchschnittspreis zu dem man dann ein Zimmer buchen kann. Wenn man nun ein Hotelzimmer bucht, welches weit unter diesem Durchschnittspreis liegt, dann besteht die Möglichkeit, dass man nach der Reise ein Bonusguthaben erhält, da man Geld für die Firma "gespart" hat.

Das Guthaben kann dann Benutzt werden um bei der nächsten Reise ein Hotel zu buchen, welches über dem Budget liegt oder man kann sich auch eine Private Reise (Flug, Zug, Hotel) buchen oder aber das Guthaben als Amazon Gutschein erhalten.

Wie muss hier verfahren werden, muss der Arbeitgeber dies versteuern oder müsste ich dies, falls ich es in Anspruch nehme. Der Arbeitgeber selbst hat keinen Einfluss wann man es erhält und wie viel, beziehungsweise ob man überhaupt etwas erhält.

Arbeit, Finanzamt, Gutschein, Steuern, Außendienst
Hilfe beim Anschreiben für eine Ausbildung als Finanzwirt NRW?

Habt Ihr Tipps zur Verbesserung oder ähnliches ?

Würde mich sehr freuen, danke.

Sehr geehrte Frau ,

auf dem weg meiner beruflichen Umorientierung bin ich auf den Beruf Finanzwirt gestoßen. Das Ziel war, einen Beruf zu finden, der anspruchsvoll und zukunftssicher ist. Weiterhin sollte er meinen Interessen entsprechen und zu meinen Stärken passen. Durch das Leitbild des Bundeszentralamtes für Steuern konnte ich mir einen ersten Eindruck der Werte des Unternehmens verschaffen, welche mit meinen Anforderungen einhergehen.

Ich absolvierte eine Ausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik. Anschließend orientierte ich mich im Bereich Finanzen mit dem Ziel mich selbstständig zu machen. Parallel dazu arbeitete ich im KFZ Zulassungsservice als Büroaushilfe. Aufgrund meiner bisherigen vielseitigen Laufbahn, konnte ich vielfältige Erfahrungen sammeln und reflektieren, welche berufliche Richtung ich zukünftig einschlagen will.

In dieser Zeit kamen mir mein Durchhaltevermögen, eine gute Organisation und Teamfähigkeit zu Gute. Während meiner Ausbildung halfen mir meine empathische und aufgeschlossene Art, das Amt als Jugendauszubildenden Vertreter auszuführen. Auf die neue berufliche Herausforderung freue ich mich sehr. Hierbei werden mir meine Motivationsfähigkeit und Disziplin sehr helfen.

Sehr gerne berichte ich Ihnen mehr über mich in einem persönlichen Gespräch. 

Ausbildung, Finanzamt
YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?

Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).

Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.

Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.

Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?

Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.

Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.

Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?

Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)

Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht aus 100%
Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht NICHT aus 0%
Finanzamt, rechnung, Steuern, Youtube, Einnahme

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