Arbeit - Gutschein von Drittanbieter Versteuern?

1 Antwort

Der Arbeitgeber muss nur das "versteuern" was er tatsächlich erhalten hat. Oder besser gesagt, was er tatsächlich bezahlt hat (an Dich oder an ein Hotel), das kann er als Betriebsausgabe abziehen.

Und Du kannst auch nur Deine tatsächlichen Ausgaben als Betriebsausgabe absetzen. Wenn es da eine Vereinbarung gibt, über ein bestimmtes Gesamtbudget, das Du beruflich nutzen kannst, spielt das für die Steuer keine Rolle. Wenn Du einen Gutschein bekommst, den Du dann beruflich nutzt, dann ist das im Rahmen Deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung als Einnahme/ Ausgabe einzurechnen.

Wenn Du beruflich unterwegs bist und mal in einem billigen Hotel übernachtest, hast Du keinen Vorteil den du versteuern müsstest. Anders wäre die Sache nur, wenn Du im Beruf Hotelkosten ersparst und diese Ersparnis nutzt, um damit privat Urlaub zu machen. Dann müsste das versteuert werden. Wenn Du also den Gutschein des Drittanbieters privat nutzt, dann ist das ein Sachbezug, der der Einkommenssteuer unterfällt.