Gewerbeamt Pfändung (selbstständig)?
Guten Abend,
leider habe ich vorhin gesehen, dass mir das Gewerbeamt eine Pfändung reingedrückt hat (50.000€).
Ich hatte in den letzten Monaten gesundheitlich ein wenig Schwierigkeiten (ich weiß das ist keine Ausrede) und habe es dummerweise völlig schweifen lassen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Da der Saldo auf meinem Konto gerade 15.000€ beträgt übersteigt der Betrag der Pfändung diesen selbstverständlich was bedeutet ich habe überhaupt keinen Zugriff mehr auf jegliche Zahlungsmittel.
Nun zu meiner Frage:
Ich wollte morgen früh direkt mit dem Gewerbeamt in Kontakt treten (telefonisch) und eine Ratenzahlung mit dem Gewerbeamt verhandeln. Würde nun das Gewerbeamt zustimmen was würde mit der Pfändung passieren?
Ich habe mich im Internet ein wenig schlau gemacht und gelesen das normalerweise die gängige Praxis eine Ruhendstellung dieser ist. Jedoch wird dies seitens der Bank scheinbar nicht ausgeübt.
Gibt es also selbst nach Ratenzahlung (ich würde direkt 10.000€ sobald ich Zugriff habe rüberschicken) keine Möglichkeit diese Pfändung wegzubekommen um das Fortbestehen von Lohnzahlungen und Co. zu tätigen?
Mit freundlichen Grüßen.
3 Antworten
Kläre das am besten mit dem "Gewerbeamt", denn Hellseher ist hier keiner!
Und bevor eine Pfändung veranlasst wird, hast Du viel Schriftverkehr "ignoriert"!
Im Leben eines Unternehmers kann viel passieren und mache Ämter sind mit Pfändungen schneller als andere, davon können wir in Berlin ein Lied singen.
Aber trotzdem, erscheinen mir 50.000,- Schulden beim Gewerbeamt sehr viel.
Ist die Rechtmäßigkeit der Forderung wirklich unbestritten?
Wenn ja, musst Du unbedingt dorthin und mit denen verhandeln und die nicht auf Nebenkriegsschauplätze wie Kritik an der Bank abarbeiten.
Hast Du keinen Steuerberater, der Dir in diesen Dingen hilft?
Ob die Bank eine Ruhendstellung akzeptiert, solltest du vorher bei der Bank erfragen, aber wie du schon geschrieben hast, die meisten Banken machen das nicht mehr.
Die meisten Ämter und Behörden wissen das jedoch, und sind oftmals zu einer Aufhebung der Pfändung bereit, wenn eine Ratenzahlung vereinbart und die zugesagte Einmalzahlung bei denen eingegangen ist.