Gewerbeamt Pfändung (selbstständig)?

3 Antworten

Kläre das am besten mit dem "Gewerbeamt", denn Hellseher ist hier keiner!

Und bevor eine Pfändung veranlasst wird, hast Du viel Schriftverkehr "ignoriert"!

Im Leben eines Unternehmers kann viel passieren und mache Ämter sind mit Pfändungen schneller als andere, davon können wir in Berlin ein Lied singen.

Aber trotzdem, erscheinen mir 50.000,- Schulden beim Gewerbeamt sehr viel.

Ist die Rechtmäßigkeit der Forderung wirklich unbestritten?

Wenn ja, musst Du unbedingt dorthin und mit denen verhandeln und die nicht auf Nebenkriegsschauplätze wie Kritik an der Bank abarbeiten.

Hast Du keinen Steuerberater, der Dir in diesen Dingen hilft?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ob die Bank eine Ruhendstellung akzeptiert, solltest du vorher bei der Bank erfragen, aber wie du schon geschrieben hast, die meisten Banken machen das nicht mehr.

Die meisten Ämter und Behörden wissen das jedoch, und sind oftmals zu einer Aufhebung der Pfändung bereit, wenn eine Ratenzahlung vereinbart und die zugesagte Einmalzahlung bei denen eingegangen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter