Gewerbe in einer Bedarfsgemeinschaft?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist entweder Familienversichert (Deine Mutter hat ein Einkommen über 450,- Euro), oder über das ALG II der Bedarfsgemeinschaft (falls deine Mutter unter 450,01 Euro verdient).

Wenn Dein Einkommen über 470,- Euro monatlich steigt, würdest Du eigene Beiträge zahlen müssen. Sobald Du studierst, wirst Du vermutlich Bafög beantragen und dann in die Studenten-KV gehen.

Nun zu Deinem einkommen.

Du kannst so viel verdienen, wie Du willst.

Was 100,- Euro monatlich übersteigt wird zu 80 % auf das ALG II angerechnet.

https://www.hartz4.org/freibetrag-einkommen/

Für Ferienjobs gibt es eine Sonderregelung mit Anrechnungsfreiheit bis zu 2.400,- Euro pro Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
habe es aber in den nächsten Wochen vor.

1 Monat ist die Frist, danach wird es ordnungswidrig und ggf. teuer.

Darf ich in der Zeit, in der ich noch in der Bedarfsgemeinschaft lebe, mir damit was dazuverdienen

Ja darfst du.

Gibt es dabei eine Obergrenze?

Nein aber der Freibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach § 11b SGB II beträgt 100,- € pro Monat. Darüber liegendes Einkommen wird zu 80% auf den Bedarf angerechnet.

Einkommen (Gewinn) eines Selbständigen wird anhand der Anlage EKS dem Jobcenter mitgeteilt. Zuerst vorläufig mittels Schätzung für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erneut, diesmal mit den tatsächlichen Zahlen und Belegen.

Und wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Denn momentan bin ich noch mitversichert.

Nein bist du nicht. Du bist durch den SGB II Bezug und deinem Alter eigenständiges Mitglied der GKV. Dies ist Pflichtversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Denn momentan bin ich noch mitversichert.

"Jaein" nach den Regularien von SGB II bist Du nur dann familienversichert, wenn Deine Mutter eigenes Einkommen oberhalb der Minijobgrenze verdient. Ansonsten wärest Du eigenständig versichert ..... gilt auch im Hinblick auf ein u.U. anstehendes Studium und daraus dann resultierendem Baföganspruch.

Darf ich in der Zeit, in der ich noch in der Bedarfsgemeinschaft lebe, mir damit was dazuverdienen. Gibt es dabei eine Obergrenze?

Dafür gibt es keine Obergrenze ..... es gibt je nach Einkommen Freibeträge .....

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

insgesamt gilt - Ihr müsst jegliches Zusatzeinkommen dem JC mitteilen, selbst wenn dies in den Bereich Freibeträge fällt!