OSS-Verfahren? - Ja oder nein? Ich habe eine Mail von Ebay erhalten? Wer kann es mir als Laie ganz einfach erklären?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich tue jetzt mal so, als wärst Du bei mir, höttest aber keine 50,- Euro um mir das Honorar zu zahlen.

Dann würde ich Dir raten einen Brief an das Finanzamt zu schreiben:

s.g.D.u.H.,

ich möchte am One-Stop-Shop verfahren teilnehmen. ich bitte um entsprechende Registierung.

Mit freundlichen Grüßen

Ausserdem diese Seite Aufrufen und die USt-ID beantragen.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=302865525B72159A08CC

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In der Mail von Ebay geht es darum, dass Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz für grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, in der Regel in allen EU-Ländern, in die Sie liefern, Ihre Umsatzsteuer registrieren oder die dort geschuldete Umsatzsteuer über das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren in Deutschland erklären und abführen müssen. Das OSS-Verfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Sie Ihre Umsatzsteuer in allen EU-Ländern, in die Sie liefern, in Deutschland erklären und abführen können, anstatt sich in jedem Land einzeln zu registrieren. Wenn Sie sich für das OSS-Verfahren entscheiden, benötigt Ebay Ihre gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Bestätigung der Teilnahme am OSS-Verfahren. Wenn Sie sich nicht für das OSS-Verfahren entscheiden, müssen Sie Ihre gültige USt-IdNr. für jedes EU-Land hinterlegen, in das Sie Waren versenden. Sie können Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n) unter dem angegebenen Link hinterlegen und, falls zutreffend, auch die Teilnahme am OSS-Verfahren bestätigen.

Ich denke auch, dass dir ein Steuerberater helfen sollte.

Ganz, ganz grob beschrieben:

Du registrierst dich für das OSS Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

Du meldest die betreffenden Umsätze und zahlst die addierte Steuern regelmäßig dem Finanzamt.

Das BZSt leitet die Steuern für dich in die Länder deiner privaten Kunden weiter.

Im Prinzip ist das OSS Verfahren eine Art Vereinfachung/Serviceleistung der Finanzverwaltung für dich.