Minijob Energiepauschale wo in der Steuererklärung?
Hallo,
ich befinde mich - glaube ich - in einer ziemlichen Niesche. Folgende Situation:
ich arbeite seit Anfang letzten Jahres in einem Minijob. Die 300€ Energiepauschale habe ich von meinem Arbeitgeber nicht erhalten, da dieser es sich aufgrund schlechter finanzieller Situation nicht leisten konnte, für alle Mitarbeiter mit dieser Summe in Vorleistung zu gehen.
Alternativer Weg ist es ja, sich das Geld über die Steuererklärung zu holen.
Hierzu finde ich aber beim besten Willen nirgends eine ansatzweise konkrete Vorgehensweise.
Wo gebe ich -bzgl. der Pauschale- was an?
Des weiteren kommt hinzu dass dies meine erste Steuererklärung (bin Schüler/19) ist, und sonst nichts drin stehen würde.
Habe gelesen, man solle sie einfach ohne Vermerk abgeben und das Finanzamt würde dann automatisch prüfen, ob ein Anspruch vorliegt, das kommt mir aber etwas komisch vor.
Über Auskünfte oder Verweise zu Lösungen wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
3 Antworten
Anlage 'Sonstige Angaben und Anträge'.
In aller Regel werden Steuererklärungen für ein Jahr vor März des Folgejahres nicht bearbeitet, weil in den Finanzämtern die Software noch nicht vorliegt.
Hallo,
Unser Sohn(16) arbeitet seit Mitte letzten September als Aushilfe in einer Bäckerei. Vom Arbeitgeber hat er die pauschale nicht ausbezahlt bekommen. Wir haben aber vor 2 Wochen seine Steuererklärung abgegeben, es sind nur 3 Seiten zum ausfüllen. Beim Finanzamt wurde es gleich geprüft und akzeptiert. Ratsam wäre es vom Arbeitgeber eine Bescheinigung dabei zu haben, wo drin steht das er da beschäftigt ist oder war und die pauschale da nicht ausbezahlt bekommen hat.
Ein Minijob wird niemals in einer Steuerklärung aufgeführt! Daher gibt es von mir auch keinerlei Verweise und Ratschläge!
Darum geht es hier aber gar nicht - sondern darum, wie die Anspruchsberechtigten, bei denen in 2022 die Voraussetzungen für eine EPP, nicht aber die Voraussetzungen für eine Auszahlung derselben durch den Arbeitgeber vorlagen, jetzt an die EPP kommen.
Der Minijob muss dafür nirgendwo eingetragen werden - bei Anmeldung des Minijobbers hat der AG dessen Steuer- ID angegeben, darüber erfolgt der Abgleich.
Der Fragesteller fragt aber konkret nach einem Minijob und erklärt auch warum der Minijobarbeitgeber die 300 € nicht zahlen kann! Daß der Arbeitnehmer möglicherweise die 300 € doppelt abkassiert, steht auf einem andern Blatt.
Nö, tut er nicht.
"Alternativer Weg ist es ja, sich das Geld über die Steuererklärung zu holen.
Hierzu finde ich aber beim besten Willen nirgends eine ansatzweise konkrete Vorgehensweise.
Wo gebe ich -bzgl. der Pauschale- was an?"
Bitte noch einmal die Frage lesen! Es geht nicht um den Minijob.
Danke für deine Antwort!
Dort reicht eine formlose Angabe das ich die Pauschale nicht erhalten habe?