Fällt Steuer an bei Wohnungstausch?

2 Antworten

Der Begriff GrundERWERBsteuer sagt eigentlich schon aus ob die Steuer anfällt oder nicht.

Beim Tausch handelt es sich auch um einen Erwerb, nur wird hier nicht mit Geld bezahlt sondern mit einer identischen Wohnung. Es findet also eine Aufrechnung statt.

Da ihr vermutlich keinen Preis für die Wohnungen bestimmt habt, muss diese durch einen Sachverständigen ermittelt werden und das ist dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.

Die Steuer müssen dann sowohl du für deinen „Erwerb“, als auch dein Bruder für seinen „Erwerb“ bezahlen.

Nein!

Und PS:

Da ihr ja eh einen Notar benötigt, braucht man hier nicht fragen, der erklart euch alles!

Eifelia  18.06.2022, 21:46

Doch.

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