Ist eine Schriftliche Bestätigung für ein Mietverhältnis genauso gültig wie ein unterschriebener Mietvertrag?

1 Antwort

Ein Mietvertrag ist ja ein zweiseitiger Vertrag, beide Parteien müssen zustimmen. Deshalb brauchts dafür schon zwei Unterschriften. Wem gegenüber bist du denn diese Übernahmeverpflichtung eingegangen?

Der vermieterin.

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Ich habe aber keine schriftliche Bestätigung von der Vermieterin erhalten, dass diese Einverständniserklärubg zur Kenntnis genommen wurde.

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