Kann der Vermieter einer ungeimpften Person den Zutritt zu einer vermieteten Wohnung innerhalb seines Hauses verbieten?

2 Antworten

Die aktuelle Rechtslage ist da eindeutig. Der Vermieter kann Besuch nur in absoluten Ausnahmefällen verbieten. Um der Tochter den Besuch der 86 jährigen Mutter zu verbieten würde jedes Gericht sicher strengste Maßstäbe anlegen. Sprich es wird für den Vermieter so gut wie unmöglich sein diesen Besuch zu unterbinden.

Nicht geimpft zu sein gehört da ganz sicher auch nicht annähernd zu den Gründen. Ich würde den Besuch definitiv weiter machen und gegen alle Maßnahmen des Vermieters um das durchzusetzen rechtlich vorgehen. Sollte er den Zugang zB körperlich verwehren direkt Anzeige erstatten.

Sofern es sich nicht um eine Einrichtung des betreuten Wohnens oder ein Pflegeheim handelt, kann der Vermieter keine Fragen bezüglich des Krankheits- oder Impfstatus in Bezug auf irgendeine Krankheit stellen. Hierfür fehlt die Rechtsgrundlage.

Besteht der akute Verdacht, dass eine Person mit einer meldepflichtigen Infektionskrankheit fahrlässig Kontakt zu anderen Personen aufnimmt, so ist diese Person der Körperverletzung schuldig und kann angezeigt werden. Dies betrifft sicher nicht Covid19 und vor allem wird dies nicht durch den Vermieter durchzusetzen sein.

Das "Verbot" des Vermieters hat somit keine Wirkung und die Schwester kann ihr Recht, die Mutter zu besuchen, durchsetzen, wenn die Mutter damit kein Problem hat. Versucht es der Vermieter dennoch, solltest Du erst mal schriftlich darlegen, dass diese Maßnahme jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Funktioniert es dennoch nicht, wäre im Fall, dass der Vermieter handgreiflich wird, die Polizei einzuschalten.