Umzugshelfer dürfen das Grundstück nicht betreten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast hinsichtlich deiner (gemieteten) Wohnung das Hausrecht. Das umfasst auch die direkten Zuwege. Dein Vermieter kann und darf die Tätigkeit der Umzugshelfer nicht unterbinden.

Ausnahmen sind nur bei schwerwiegenden, in der Person einzelner Umzugshelfer liegenden Gründen möglich (z. B. wenn der Vermieter in der Vergangenheit von diesem bereits bedroht oder verletzt wurde).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Das klingt logisch. Vielen Dank!!!!

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Natürlich muss er Deine Helfer, ebenso wie Jemanden, der Dich besuchen will auf das Grundstück lassen. Verweigert er das, so rufe 110 an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort! Das werd ich dann auch machen!

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