Zimmerwechsel in WG, Vermieter behält Kaution des vorherigen Zimmers ein!?

3 Antworten

Schriftlich unter Fristsetzung (festes Datum benennen, max. 14 Tage sollten reichen) zur Rückzahlung auffordern.

Weise gleich darauf hin, sollte zum Ablauf der Frist das Geld nicht da sein, dass er sich dann im Verzug befindet, er die Verzugskosten dann auch zu tragen hat

Und das solltest Du dann auch machen. Ab zum Anwalt nach der Frist. Der gehört dann zu den Verzugskosten.

Normalerweise hat der Vermieter "bis zu" 6 Monate Zeit mit der Rückzahlung. Damit er noch evtl. anfallende Nebenkostennachzahlungen abgesichert hat

Hier ist das meiner Meinung nach aber entbehrlich, denn Du bleibst ja weiterhin Mieter von ihm!

Nein, das macht keinen Sinn. Er muss die Kaution herausgeben.

Er kann nicht mal wegen einer Nebenkostenabrechnung die Kaution zurück behalten, denn er hat ja bereits eine neue Kaution.

Für eine neue Kaution gibt es überhaupt keinen Grund. Der Vermieter muss eine Kaution wieder herausgeben. Die Frage ist natürlich: Willst du dich mit deinem Vermieter vor Gericht darüber streiten?