Muss ich als Mieter Gas und Warmwasser selbst anmelden?

8 Antworten

Der Vermieter ist zuständig, wenn die Beheizung zentral stattfindet.

Hier hast Du wohl eher eine eigene Gastherme mit eigenem Zähler in Deiner Wohnung, oder ähnliches.

Ich habe das auch und finde das sehr vorteilhaft.

Ich zahle nur für das, was ich selbst verbrauche (und eine Grundgebühr wohl auch). Ich zahl aber nicht den Grundverbrauch für andere Mieter mit, und die Heizung wird auch nicht um 22 Uhr oder in den Sommermonaten abgeschaltet. Ich kann also auch im "Sommer" abends mal etwas heizen, wenn es nicht ganz so warm ist.

Oft steht in solchen Mietverträgen auch, dass der Mieter sich um eine jährliche Wartung kümmern muss, auf seine Kosten. Sieh das nochmal nach.

Ich bezahle eben schon 642 Euro Miete und wollte eigentlich nicht noch Extrakosten dazuhaben wegen dem Gastvertrag.

Könntest du mir einen Vertrag empfehlen, der vielleicht auch günstig ist?

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@linda2611

Dazu gibt es Vergleichsportale. Ich würde aber nicht nur nach Preis gehen, es gab auch schon Insolvenzen oder Unregelmässigkeiten bei Erstattungen.

Und zu den 642,-€ kommen dann eben noch 10,- bis 20,- für Wasser dazu sowie Heiz- und Warmwasserkosten, bei den gestiegenen Preisen.

Ich zahle momentan einen Abschlag von 100,-€, obwohl letztes Verbrauchsjahr 80,-€ genau hinkamen bei der Jahresabrechnung.

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Gasetagenheizungen haben den unschätzbaren Vorteil, dass klare Verhältnisse vorliegen und damit Ruhe herrscht. Man zahlt exakt was man verbraucht. Sind einem die Kosten zu hoch, muss man den Anbieter wechseln, das eigene Wohnverhalten ändern oder Ausziehen. Aber kein Palaver mehr über die dauergekippten Fenster des Nachbarn, die Benachteiligung der Dachgeschosswohnung usw.

Nur der eine Nachbar der unten immer die Haustür offen stehen lässt bleibt ein Ärgernis.

G'schichten ausm Mietshaus...

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Das wird wohl eine Gasetagenheizung sein. Dann hast du irgendwo einen Gaszähler (in der Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus), der deiner Wohnung zugeordnet ist.

Jetzt passiert Folgendes: drehst du den Warmwasserhahn auf, fliest Gas durch diesen Zähler und solange du nicht einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen geschlossen hast, hast du durch die Entnahme des Gases automatisch einen Vertrag mit dem Grundversorger abgeschlossen.

Beim Strom passiert analog dazu genau das gleiche, mit dem Unterschied, dass keine Wärme, sondern elektrische Energie verbraucht, erfasst und abgerechnet wird.

Bei Strom ist das immer so, bei Wärme nur, wenn es sich nicht um eine zentrale Heizungsanlage handelt.

Gas, Strom und Wasser ist häufig extra. Da musst Du Dich dann selber bei dem jeweiligen Versorger anmelden.

Du musst in deinem Mietvertrag schauen, was dort alles unter die Betriebskosten, die der Vermieter abrechnet, gehört.

Wenn du in deiner Wohnung eine Gastherme hast, musst du dich um den Anschluss häufig selber kümmern.

Nur wenn es Gemeinschaftsanschlüsse sind läuft es zwingend über den VM.

 Ist das nicht die Aufgabe des Vermieters?

Nein.

Insbesondere nicht, wenn es im Vertrag anders vereinbart wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung