Mietschuldunden freiheitserklärung?

4 Antworten

Ihr könnt ihr für die zurückliegenden 6 ?? Monate eine derartige Bescheinigung ausstellen - denn sie schuldet Euch ja keine Miete. Andererseits würde ich bei einem solch kurzen "Mietverhältnis" auch vom vorherigen Vermieter eine solche Bescheinigung einfordern.

Der neue Vermieter muss nicht wissen, dass sie mietfrei gewohnt hat.

Es reicht eine Erklärung, wo drinsteht, dass sie seither bei Euch gewohnt hat und keine Mietschulden offen sind. Fertig.

gandalf94305  12.06.2022, 14:49
Der neue Vermieter muss nicht wissen, dass sie mietfrei gewohnt hat.

Genau. Es wird nur bestätigt, wie lange sie bei Euch gewohnt hat und dass keine Mietschulden offen sind. Liegt das Auszugsdatum in der Zukunft, dann wird bestätigt, dass sie "seit..." bei Euch wohnt.

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Andri123  12.06.2022, 16:50

Bei einem angespannten Wohnungsmarkt in der Gegend würde ich vielleicht auch den vorherigen Vermieter um eine Bescheinigung bitten. Denn es kann für einen skeptischen Vermieter auch so wirken, dass sie aus der vorherigen Wohnung rausgeflogen ist, dann bei Euch untergekommen ist und das dann auch nicht funktioniert hat. Also je nachdem.

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Du schreibst einfach formlos, dass deine Schwiegermutter von x bis y bei euch mietfrei gewohnt hat und in dieser Zeit keinerlei Vertragsverletzungen oder Zahlungsrückstände aufgetreten sind.