Modernisierungserhöhung trotz Festmiete u. Nebenkostenpauschale-Vermieter verlangt zukünftig Abrechnung?

1 Antwort

Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen sind nur dann durchsetzbar, wenn die Modernisierung vorher angekündigt wurde und die Kosten genau beziffert wurden. Demzufolge kannst du einer (möglichen) Mieterhöhung wegen Modernisierung widersprechen, wenn dues vom Erben versäumt wurde. Dein Mietvertrag bleibt weiterhin gültig.

Sollte jedoch aus dem eigentümerbewohnten Zweifamilienhaus ein Mehrfamilienhaus werden, sind die Eigentümer verpflichtet, nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung abzurechnen. Dann müssen Verbrauchsmesser bei allen Wohneinheiten angebracht werden (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler). Dann werden die Heizkosten zu 30 % nach Wohnungsfläche und zu 70 % nach Verbrauch berechnet. Durch energetische Sanierungsmaßnahnen, die im Übrigen bezuschusst werden, kann es auch möglich sein, dass deine Nebenkosten sinken werden. Eine Neben- bzw. Heizkostenabrechnung wird dann aber verpflichtend sein.