Darf mein Verpächter meinen Jahresabschluss verlangen?

4 Antworten

Dein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann die Umsätze für die einzelnen Monate bzw. ein Geschäftsjahr schriftlich bestätigen. Sollten Umsätze nachgemeldet werden, sind diese entsprechend auszuweisen. Ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist verpflichtet, wahrheitsgemäß die Kennzahlen darzustellen.

Der Verpächter hat keinen Anspruch auf Offenlegung der Geschäftszahlen im Detail. Da Du wahrscheinlich nicht publikationspflichtig für einen Jahresabschluß bist, gibt es auch kein berechtigtes Interesse an dessen Vorlage, denn neben Umsätzen sind hier ja auch Gewinne und Anlagevermögen ausgewiesen.

Pachtverträge mit einem Prozentsatz des Umsatzes sind insbesondere im Gastronomiebereich recht üblich (Umsatzpacht), da Umsätze im Verlauf der Pachtdauer stark schwanken können.

Laut Vertrag ist die Höhe des Pachtzins abhängig von der Höhe des Umsatzes. Damit ist die Nennung des Jahresumsatz gegenüber des Verspächters pflicht. Bei einer Weigerung dürfte durchaus geschätzt werden.

warum unterschreibst du solch einen Vertrag wenn du ihn nicht einhalten willst ?.
Frage einen Anwalt ob das so Rechtens ist.

Da steht ja dass ich 7% zahlen muss. Ich dachte, da reicht es wenn es mein Steuerberater ausrechnet und ich dementsprechend die Beträge überweise. Mir war nicht bewusst, dass ich ihm meine kompletten Finanzen meiner Firma offen legen muss

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@Hunnie

Dein Verpächter mochte einen Beweis das er auch die 7 % bekommt.

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@Hunnie

Die kompletten Finanzen musst Du ja auch nicht offenlegen, sondern lediglich die Umsätze, auf die sich Eure Vereinbarung bezieht.

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