Fristlose Kündigung wegen gewalttätigen Nachbarn?
Wir haben seit fast 2 Jahren Probleme mit einem Mieter bei uns im Haus. Dieser wurde nach der zweiten Anzeige (aufgrund Beleidigung, Körperverletzung etc.) gekündigt zum 31.12.2021. Nun ist es so das er immernoch im Haus wohnt und ich mich z.B nicht traue allein in den Keller zu gehen oder Abends wird öfters bei uns geklingelt gegen unsere Türe getretten etc. All dies ist dem Vermieter bekannt er meinte nur die Räumungsklage etc. läuft. Sollten wir nun eine neue Wohnung finden dürfen wir dann fristlos Kündigen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit schneller zu Kündigen?
1 Antwort

Wenn das eine Gefahr ist, könnt ihr schon fristlos kündigen. Andererseits tut der Vermieter ja alles, was er kann. Er darf den Nachbarn nicht einfach raus setzen. Er muss einen Räumungsprozeß beim Gericht machen. Anders geht das nicht.
Ihr könnt dem Vermieter schriftlich eine Frist von z.B. 2 Wochen setzen. Wenn bis dahin der Nachbar nicht ausgezogen ist, könntet ihr fristlos kündigen.
Wenn der Nachbar gefährlich ist oder gegen Eure Tür tritt, solltet ihr mit der Polizei sprechen. Die können mit dem Nachbarn reden und ihm sagen, dass er sich benehmen muss. Das kann helfen.

Okey danke! Ja die Polizei ist des öfteren hier und nimmt ihn jedes mal mit aber meisten nur für eine Nacht...