Mietvertragsende-Mieter hat noch keine neue Wohnung gefunden?

1 Antwort

Eine Befristung ist ohnehin nur dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung danach für sich nutzen will. § 575 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wenn Du die Wohnung danach weiter vermieten willst, ist die Befristung auf 5 Jahre also nicht wirksam.

Ich würde an Deiner Stelle eine kurze schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter machen. Etwa mit dem Inhalt: "Der Mietvertrag wird um weitere 3 Monate verlängert und endet dann am soundsovielten." Damit bist Du am Besten dran.