Hundeschaden nach der Trennung?

5 Antworten

Ihr seid beide Mieter der Wohnung? Dann haftet ihr gesamtschuldnerisch für die Schäden. Das heißt, dass der Vermieter die Kosten von euch beiden in voller Höhe eintreiben kann. Wer letztens bezahlt, wird dem Vermieter egal sein, er kann es nur nicht doppelt verlangen.

Wer hat denn die Kaution für die Wohnung bezahlt? Wahrscheinlich Deine Ex. Der Vermieter wird die Schäden mit der Kaution verrechnen. Des weiteren ist mir nicht klar, warum Deine Ex keine Miete mehr zahlt denn offensichtlich hat Sie ja alleine mit dem Vermieter den Mietvertrag unterschrieben. Zahle an sie die Hälfte der Miete und stelle sofort die Zahlung an den Vermieter ein. Ansonsten hast Du bei Deiner Frage den Usern wesentliche Teile des Mietvertrages vorenthalten.

Wenn ihr beide als gleichberechtigte Mieter eingetragen seid, haftet ihr beide gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Der Vermieter kann sich dann aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Vermutlich wirst du das sein. Das Geld musst du dir dann zivilrechtlich von deiner Ex zurückholen.

wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben hattet und den auch gemeinsam gekündigt habt dann seid ihr auch für alle Schäden Gemeinschaftlich verantwortlich

Du hattest die Verantwortung das mußt Du bezahlen.