Wohnungsübergabe bei Krankheit?

2 Antworten

Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zu zahlen. Wenn du über die Vertragslaufzeit hinaus die Wohnung nicht übergibst, verlängert sich die Mietzahlung, da der Vermieter die Wohnung nicht nutzen kann. Hätte der Vermieter einen Mieter zum 01.09. gehabt, weil dein Mietvertrag am 31.08. endete, könnte er auch noch Regressansprüche stellen.

Und warum hast du keine Vertretung hin geschickt?

Ja, für die überfällige Zeit mußt du weiter anteilig Miete zahlen.