Wohnungsübergabe bei Krankheit?
Ich hab bin vergangene Woche dummerweise an Corona erkrankt und muss jetzt bis zum 16.09 in Quarantäne. Am 31.08 hätt ich eine Übergabe für meine alte Wohnung gehabt, die aus diesem Grund nicht stattfinden konnte.
Mein Vermieter verlangt nun, dass ich den kompletten September noch Miete zahle, unteranderem weil er am 17.09, aufgrund einer Fortbildung keine Zeit hat. Ist das so rechtens?
2 Antworten
Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zu zahlen. Wenn du über die Vertragslaufzeit hinaus die Wohnung nicht übergibst, verlängert sich die Mietzahlung, da der Vermieter die Wohnung nicht nutzen kann. Hätte der Vermieter einen Mieter zum 01.09. gehabt, weil dein Mietvertrag am 31.08. endete, könnte er auch noch Regressansprüche stellen.
Und warum hast du keine Vertretung hin geschickt?
Ja, für die überfällige Zeit mußt du weiter anteilig Miete zahlen.