Vermieter erlaubt Hund nicht?

2 Antworten

Was steht denn im Mietvertrag dazu? Ist die Haltung ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig , kann gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.

In dem Mietvertrag ist die Haltung von Tieren nicht untersagt. Sie hat aber bei der Besichtigung mündlich erwähnt, dass sie das nicht möchte.

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Wenn im Mietvertrag nichts drinsteht, kann die Vermieterin die Hundehaltung nicht pauschal verbieten. Man muss hier die Interessen gegeneinander abwiegen.

Ein Problem wäre es, wenn der Hund viel bellt (z.B. wenn er alleine in der Wohnung gelassen wird) oder wenn er die Türen, etc. verkratzt oder aggressiv gegen andere Mietbewohner auftritt.

Wenn der Hund klein ist, als alter Hund nicht viel Krach macht und ungefährlich ist, dann wird die Vermieterin wohl zustimmen müssen. Eine Kündigung des Mietvertrages wird dann wohl unwirksam sein.