Mietwohnung Zutritt verweigern?

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Du solltest mit Deinem Vermieter reden. In so einem Falle kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht erwarten, dass Du tagsüber, während Deiner Arbeitszeit, da bist. Und wenn die Leute sich nicht ordentlich benehmen, die in Deine Wohnung kommen, dann bauchst Du denen auch nicht einen Schlüssel überlassen.

Vor allem solltest Du an eine angemessene Mietminderung denken.

Beim Bautrockner sollte man bei diesen Temperaturen die Zusatzheizung abschalten. Denn die produziert nur unnötig Wärme und bringt bei den aktuellen Temperaturen wenig.


Natürlich kann man da was machen und zwar deine Schadensersatz- und Minderungsansprüche nach den §§ 536 und 536a BGB durchsetzen. Nach der aktuellen Rechtsprechung werden beim Einsatz von Trocknungsgeräten zwischen 80% (LG Köln Az. 1 S 176/11 v. 29.3.12) und 100% (AG Schöneberg Az. 109 C 256/07 v. 10.4.08) zugesprochen.

Schadensersatzpflichtig wären dann noch die Anwaltskosten, das Hotelzimmer, und der Verpflegungsmehraufwand (da die Wohnung unbenutzbar ist), die Endreinigung der Baustelle und was so alles kaputtgegangen ist. Gegebenenfalls noch deine Urlaubstage, und die Fahrtkosten die dir durch Anwesenheitsverpflichtungen entstanden sind.

Und natürlich die Stromkosten für die Geräte, falls die über deinen Zähler laufen.