Freundin von Sohn zieht Ei, was kann man verlangen?

5 Antworten

Ich möchte noch anmerken, wenn ihr dadurch über die Aufwandsentschädigung / Kostenbeteiligung Mieteinahmen erziehlt, also es quasi offiziell als Miete läuft, müsst ihr diese Einnahmen beim Finanzamt angeben. Das wäre noch zu berücksichtigen, wenn ihr da schriftlich noch etwas aufsetzt.

Ich finde 400 Euro für Rundumverpflegung, Einkaufsdienst, Wäscheservice, Entertainmentprogramm und Putzfrau (lasst die Kinder auch an der Hausarbeit beteiligen!!) nicht zuviel verlangt.

Warmmiete durch Anzahl der Personen, das ist erstmal ihr Mietanteil.

Darüber hinaus kannst du ihr tatsächlich alles in Rechnung stellen, was sie noch verbraucht. Wenn sie bei dir Vollverpflegung bekommt dann setz den ALG 2 Satz an, ergo um die 380 €

Dementsprechend sind 400€ nicht zu viel verlang und liegen immer noch unter dem was sie euch tatsächlich kostet. Sie selbst hat ja Ausbildungvergüttung Kindergeld und Unterhalt zur Verrfügung ergo über 850€ ihr bleiben also immer noch über 450€ übrig.

Warum führt Ihr nicht einfach mal Buch?

Die Kosten des gesamten Haushalts - Miete, Nebenkosten, Nahrungsmittel, Reinigungsmittel, Beitragsservice, Internet, Telefon, Versicherungen usw. usw. zusammenrechnen und dann durch die Anzahl der Personen teilen. Dann Besonderheiten zu- oder abrechnen (z.B. wenn für sie besondere Nahrungsmittel gekauft werden oder sie Ihre Nahrungsmittel selber kauft, wenn sie wegen eines besonderen Hobbys mehr Waschladungen erzeugt oder Dienste über die normale Haushaltsmithilfe hinaus erledigt usw.)

Ich würde auch eine Regelung treffen, was passieren soll, falls die beiden sich trennen...

wollten jetzt auf 400 aufstocken (wären knapp 13 € mit 30 Tagen/pro Monat gerechnet) ist das ok oder zu viel?

ist bei Vollverpflegung incl. Unterkunft keinesfalls zuviel.....

ich gebe Vesper mit, koche mittags warm (sie kommt in der Mittagspause zum Essen) abends koche ich 5 von 7 Tagen nochmals warm…wasche die Wäsche .

insgesamt bei Deinem "all-in-Service" eher preiswert.

Ihr habt "hatten 250 vereinbart" euch doch bereits geeinigt oder was verstehe ich gerade nicht?

Auch nicht die feine englische Art, nachdem man sich geeinigt hat, plötzlich mehr haben zu wollen.

Da wird man das Gefühl nicht los, dass man nun eine Zwangslage ausnutzen möchte.

Patouland 
Fragesteller
 20.02.2022, 09:23

wir hatten anfangs keine Idee und dachten wir kommen mit 250 hin die Eltern hatten 500 vorgeschlagen was uns zuviel vorkam und meinten wenn wir nicht hinkommen sollen wir uns melden …sie würden der Tochter auch eine eigene Wohnung finanzieren aber sie fühlt sich bei uns zuhause …waren etwas blauäugig …ich gebe Vesper mit, koche mittags warm (sie kommt in der Mittagspause zum Essen) abends koche ich 5 von 7 Tagen nochmals warm…wasche die Wäsche ..finde nicht dass wir eine Zwangslage ausnutzen…zumal wir bei den Eltern angefragt haben und nicht entweder oder Auszug verlangen sonst würde ich hier auf diesem Forum nicht nachhaken

0
berlina76  20.02.2022, 09:35

Was für eine Zwangslage?

Ein WG Zimmer kostet um die 300-400 € Warm und dann müsste sich das Mädchen selbst verpflegen.

Da die Eltern weg ziehen, entsteht hier eine Barunterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Das heißt, das das Kind Ausbildungsvergütung, Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung steht, das macht mindest 850 € wenn nicht sogar mehr, somit sollte es dem Kind möglich sein einen Angemessenen Beitrag zu zahlen. die ausgemachten 250 € entsprechen nicht mal den reinen Wohnkosten.

Und natürlich kann man entsprechend nachverhandeln.

1
betroffen  20.02.2022, 10:59

Von "mehr haben zu wollen" kann keine Rede sein! Die (ihre) Eltern...wollten jetzt auf 400 aufstocken. Steht in der Frage...

1