Vermieter zahlt Stromkosten von Trocknungsgerät nicht zurück?

3 Antworten

Nun, da die Aussage der Vermieter, sie hätten noch kein Geld bekommen, zum Zeitpunkt der Miiteilung ja nicht falsch war, würde ich (!) jetzt einen Brief mit Zustellnachweis schreiben. Darin würde ich die Aussage der HV- Mitarbeiterin zitieren, die Abrechnung in Kopie beifügen und nachdrücklich die Auszahlung bis zum (2 Wochen Frist) ... anfordern. Und ich würde darauf hinweisen, dass ich rechtliche Schritte unternehme, wenn die Zshlung nicht innerhalb der Frist eingeht und dass dies dann weitere Kosten für den Vermieter mit sich bringt (dafür sollte man aber auch willens sein, das zu tun und ggf. am Tag nach Fristablauf die Schritte einleiten!).

Der Enttäuschung darüber, dass die Vermieter nach Erhalt des Geldes nicht von sich aus die Erstattung in die Wege geleitet haben, kann man ja zusätzlich Ausdruck verleihen.

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Evtl. würde es ja auch schon reichen, wenn wir mit einem Mahnbescheid drohen. Kann man dies denn wirklich wegen nicht bezahlter Stromkosten von Trocknungsgeräten beantragen? Es ist wirklich Schade, dass man immer wegen allem drohen muss.

Hinzu kommt in unserem Fall natürlich noch, dass die Vermieter ca. 130€ der Kaution noch einbehalten haben, da die Nebenkostenabrechnung für Januar 2021 noch offen ist. Also wird es auch da höchstwahrscheinlich wieder zu Verzögerungen kommen und nur nach Aufforderung werden wir die Nebenkostenabrechnung für Januar erhalten (mit der Ausnahme natürlich, dass die Vermieter Geld zurück bekommen, dann sind sie bestimmt schnell ;)).

Ich möchte so wenig wie möglich mit diesen Menschen kommunizieren. Die Frage ist, ob wir noch abwarten, bis die Januar Nebenkostenabrechnung fällig ist und dann eine Aufforderung für beides (Nebenkosten Januar + Strom) stellen oder verfällt der Anspruch auf die Stromrückzahlung rechtlich?

Vielen Dank!

Wenn jemand Pflichten nicht erfüllt beschreitet man den Rechtsweg.

Man könnte einen Mahnbescheid gegen den Vermieter beantragen. Allerdings kann er dagegen Widerspruch einlegen.

Dann wird die Sache ins streitige Verfahren übergeleitet und da ist das Amtsgericht am Ort der Mietsache zuständig.

Da Ihr bestimmt keine Lust habt für eine Gerichtsverhandlung durch ganz Deutschland zu fahren solltet Ihr gleich einen Anwalt beauftragen.