Darf der Hausmeister die Tür zum Stromzählerkasten zuschließen?

3 Antworten

Wenn Du woanders Zugang zum Sicherungskasten hast, spricht nichts dagegen, Du musst aber gelegentliche kostenlose Ablesungen erhalten können.

Es gibt verschiedene nicht ganz einheitliche Urtaile dazu, sind jedoch die Sicherungen zu Deiner Wohnung zusammen mit dem Zähler eingeschlossen, so ist das nach allgemeinem Tenor nicht zulässig.

Nur wenn du in der Wohnung eine Unterverteilung mit Sicherungen hast. An deine Sicherungen musst du jederzeit rankommen können, außer der Hausmeister ist ständig verfügbar, um dir den Zähler aufzuschließen.

So eine Maßnahme wird nur ergriffen, wenn im Haus Personen wohnen, die sich an der Stromeinrichtung zu schaffen machen, z. B. nachst illegal die Zähler anderer Mieter anzapfen, um selbst keine Stromkosten zu haben oder anderen Mietern aus Gehässigkeit die Sicherungen ausschalten. Vermutlich hat es solche Vorkommnisse gegeben.

Ich empfehle dir ein Gespräch mit dem Hausmeister, wenn du nicht zum vorgenannten Personenkreis gehörst.

So eine Maßnahme wird nur ergriffen,...

Das halte ich für ein Gerücht, sonst wäre so etwas nicht bei Neubauten gang und gäbe.

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@Mikkey

Du hast offensichtlich meinen Beitrag nicht verstanden. In Neubauten gibt es immer eine Unterverteilung in der Wohnung.

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@MMA1980

Dann war der Beitrag auch nicht einfach zu verstehen.

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Hab ein Sicherungskasten in der Wohnung. Nur bin ich neu eingezogen und muss an den Stromzählerkasten. Der Hausmeister sowohl auch der Vermieter wohnen nicht in der Nähe

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@Tina35E

Mit Sicherungskasten in der Wohnung brauchst du nicht mehr an den Stromzähler. Üblicherweise ist in der Türe, die den Stromzähler verschließt, ein kleines Sichtfenster, wo man den Zählerstand ablesen kann. Das muss dir reichen. Den Zählerstand hast du ja bei Wohnungsübergabe bereits abgelesen. Da der Zähler den Stromversorger gehört, musst DU nicht an den Zähler.

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