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Sofi123

19.06.2021
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Erste Frage gestellt.
Sofi123
20.10.2021, 10:32

WBS 2 Personen - eine Person zieht aus und meldet sich um - was dann?

Hallo,

mein Partner hat sich von mir getrennt. Wir haben zusammen in einer WBS Wohnung mit 60qm zusammengelebt. Da er nun auszieht ist die Wohnung an sich zu groß. Der Mietvertrag (von beiden unterschrieben) würde unverändert bestehen bleiben und er würde diesen nicht auflösen. Sprich von seiner Seite hat er kein Problem, dass ich dort wohnen bleibe und er zur Haftung gezogen werden könnte. Das Problem sehe ich eher, dass wenn er sich eine neue Wohnung sucht (keine wbs Wohnung) dass er sich ummelden müsste, sodass dann bei meiner Wohnung bei einem Abgleich vom Meldeamt und dem Mietvertrag der Unterschied auffallen würde.

Weiß jemand wie man es am besten vorgeht oder hat Erfahrungen damit?

Viele Grüße!

Miete, wohnung
1 Antwort
Sofi123
19.06.2021, 00:23

Kann der Vermieter während Mietdauer die erneute Beantragung eines WBS verlangen?

Hallo zusammen,

mein Partner und ich wohnen seit drei Jahren in einer Neubauwohnung mit Wohnberechtigungsschein.
Zunächst waren wir in der Ausbildung und Studium, mittlerweile im Job und überschreiten die Einkommensgrenze. Uns wurde zunächst bei Einzug beim Einzug gesagt, dass der B Schein einmal erforderlich wäre. Allerdings war es zu dem Zeitpunkt noch ein anderer Vermieter (eine Gesellschaft, keine Einzelperson). Nun habe ich aus der Nachbarschaft erfahren, dass der neue Vermieter (ebenfalls eine Gesellschaft und keine Privatperson) einfordert, dass die Mieter den B Schein erneut beantragen. Die Briefe haben schon einige Leute erhalten.
Ist dies rechtens? Was ist, wenn ich das verweigere? Kann ich gezwungen werden auszuziehen?
ich dachte, dass dies nicht passieren kann. In meinem Bundesland gibt es keine Fehlbelegungsabgabe und ich dachte dass wenn solche Kontrollen vorkommen von der Stadt bzw Landkreis selbst und nicht vom Vermieter vorgenommen werden. Außerdem habe ich von einer Sozialbindungsdauer gehört und kann mir bei drei Jahren nicht vorstellen, dass der Vermieter schon normale Mietpreise verlangen darf.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? :)

Mietrecht
2 Antworten
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