Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

Insolvenz, Mietrecht, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Rechtsanwalt, Schulden, vermieter, Amtsgericht, Mietschulden
Umwandlung Konto in P-Konto Formgebunden?

Hallo,

Ich habe wie in einer Frage hier gestellt, vor ca. einer Woche die Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto per Post/Einschreiben verlangt hatte

Die Bank hat mir heute geantwortet und meinte das sie nach Übersendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars die Umwandlung durchführen werden.

Was habe ich den Falsch gemacht, ich wusste nicht das es eine bestimmte Formvorschrift gibt?
Habe ich etwas falsch Formuliert gehabt?

Dabei habe ich vor einer Woche folgenden Text geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben und per Einwurf-Einschreiben gesendet gehabt:

Antrag auf Führung als Pfändungsschutzkonto nach § 850k Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, dass das ausschließlich auf meinen Namen geführte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit der IBAN (hier war die IBAN) künftig nach § 850K Abs. 1 Satz 1 als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Ich führe bislang weder in Ihrem Haus noch bei einem anderen Kreditinstitut oder einem anderen Zahlungsdienstleister ein Pfändungsschutzkonto.

Bitte wandeln Sie das oben genannte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit Datum zum XX.XX.XXXX in ein P-Konto um.

Ich erbitte sie den aktuell gültigen Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs.1, Abs. 2 ZPO entsprechend in Ansatz zu bringen.

Nach § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO bleibt das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden unberührt.

Bank, Girokonto, P-Konto, Pfändungsschutzkonto
P-Konto Pfändung trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Guten Tag Community,

ich habe Frage/n an euch, die mir gewiss unangenehm sind. Ich habe vor ca. 1. 1/2 Jahren ein P-Konto bei der Sparkasse einrichten lassen. Mir wurde nämlich gesagt, ich hätte eine Pfändung auf meinem Konto und sie haben mir das P-Konto ans Herz gelegt. Ich habe zugestimmt. Mir ist bewusst, dass dies keinerlei Schutz vor Pfändungen ist. Die Pfändung geschah noch in meiner Arbeitslosigkeit. Nun bin ich seit Anfang 2022 wieder angestellt.

Ich habe mich mit den Gläubigern auseinandergesetzt und wir haben uns auf eine Ratenvereinbarung geeinigt. Ich verdiene 1600,00 € /netto monatlich, nun habe ich am 28.09.2022 mein Gehalt bekommen, ich habe wie immer sofort meine Ratenzahlungen bezahlt. Ich habe mir zum Glück noch 600,00 € auszahlen lassen zufällig, wegen Anschaffungen die ich nun verschiebe damit ich den Monat über Leben kann. Ich stellte nun 2 Tage später fest, dass mein restlicher Lohn von 900,00+ € mir nicht mehr zur Verfügung steht. Bemerkt habe ich es als ich mit meiner Karte an der Kasse zahlen wollte und das Gerät den Vorgang abgebrochen hat. Nun bin ich zur Bank und habe versucht evtl. Geld abzuheben, könnte ja an dem Kartenlesegerät liegen, leider habe ich eine Meldung ähnlich wie: Diese Funktion steht Ihnen nicht zur Verfügung. Beim versuch Geld abzuheben erhalten.

Im Kontoauszug ist leider nichts zu finden, einen Vollstreckungstitel habe ich auch nicht, früher aber nicht im Jahr 2022. Doch da ging die Pfändung ins leere, da ich wie gesagt dort arbeitslos war und das Sparkassen Konto nie genutzt habe, weil ich noch ein Konto bei der Postbank hatte und genutzt hatte.

Ich habe doch deshalb eine Ratenvereinbarung mit den Gläubigern getroffen, kann erst ein Konto mit einem aktuellen Vollstreckungstitel gepfändet werden oder ist es egal wann ich diesen bekommen habe, ich habe 2021 einen bekommen, nicht aber jetzt vor kurzem damit man/ich die Pfändung auf irgendeiner Weise nachvollziehen kann bzw. ich damit rechnen kann. Leider konnte ich mich gar nicht darauf einstellen, wenn ich doch wenigstens ein Bescheid bekommen hätte, nun wurde all mein Geld höchstwahrscheinlich gepfändet, kann man dagegen etwas unternehmen?

Dienstag geht es natürlich zur Bank, die werden mir wahrscheinlich aber nur sagen können wer mich gepfändet hat nicht aber die Pfändung ,,zurücksetzen''. Daher meine Frage/n an euch, die eventuell dasselbe Problem hatten. Wie bekomme ich meine Pfändung wieder runter, wenn ich doch pünktlich meine Raten bezahle.

Komisch ist auch, dass ich monatelang mein Gehalt vollständig ausgeben konnte, doch jetzt knapp ende des Jahres mir der Geldhahn abgeklemmt wird.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen

LG

P-Konto, Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Schulden, Sparkasse, Pfändungsfreibetrag
P-Konto: Freibetrag von Bank gekürzt?

Hallo allerseits,

ich habe ein gewaltiges Problem mit meinem P-Konto bei der Postbank:

seit einiger Zeit liegt dort eine Pfändung drauf, welche monatlich Stück für Stück durch die Drittschuldnerzahlungen der Bank mit dem (den Freibetrag übersteigenden) Guthaben reduziert wird. Meinen gesetzlichen Freibetrag habe ich immer voll ausgeschöpft. Soweit, so gut. Nun wurde diesen Monat zwar wie immer die Drittschuldnerzahlung (ca. 310€) ausgeführt, jedoch wurde mir diese plötzlich einfach von meinem gesetzlich geschützten Freibetrag abgezogen, sodass ich plötzlich 310€ weniger von meinem Freibetrag zur Verfügung hatte, was natürlich zu einem existenzbedrohenden Zustand führt. Das kann ja nicht rechtens sein, da das P-Konto ja grade den Freibetrag sichert, um die Lebenssicherung zu gewährleisten und nur Zahlungen an die Gläubiger aus dem den Freibetrag übersteigenden Guthaben ausgeführt werden sollen. Ich habe daraufhin mehrmals versucht mich durch E-mails und Beschwerden mit dem Kontaktformular mit der Postbank in Verbindung zu setzen, erhalte aber seit 10 Tagen keinerlei Antworten und werde immer bevor es zur Verbindung mit einem Berater kommt, aus der Leitung geschmissen. Meine Frage ist nun also, was ich tun kann und an wen ich mich wenden soll? Den Verbraucherschutz? Die BaFin? Ein Verfahren über den Ombudsmann dauert ja im Schnitt 4 Monate..

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

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P-Konto kündigen trotz Pfändung darauf?

Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.

Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.

Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.

Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.


Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?

Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)

P-Konto, Pfändung, Kündigen

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