Darf ich das Gehalt meines Minijobs auf ein anderes Konto überweisen lassen?

3 Antworten

Nein, das ist nicht erlaubt. Aufgrund Abgabenordnung & Geldwäschevorgaben dürfen auf Privatkunden keine Gelder für andere Personen gehen (Es muss im "eigenen wirtschaftlichen Interesse" gehandelt werden. Das unterschreibt man auch bei Eröffnung). Dein Bruder würde damit die Kontokündigung riskieren

Vielen Dank für deine Antwort!

Ist es dann überhaupt irgendwie möglich für mich zu arbeiten? :(

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@asephh

deine Frage sollte anders lauten:

"ist es möglich Geld für Arbeit zuverdienen?"...denn arbeiten kann man ja auch ohne was zu verdienen

Da kann ich leider wenig zu sagen... irgendjemand hatte das auch mal hier gefragt...aber schon etwas her paar Monate...ich weiß nur noch, das von ca 500 Euronen knapp 400 von dem Bürgeramt eingezogen wird...wie gesagt weiß den genauen Wortlaut nicht mehr, vielleicht kann sich hier noch jemand daran erinnern...unterm Strich würden dir nur knapp über 100 bleiben von den 500... aber wenn du gerne arbeitest... warum nicht freut sich das Bürgeramt...

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@tellerchen

Och man😭

Wie gesagt möchte ich arbeiten, um mir etwas bestimmtes leisten zu können und das ist nun mal etwas mehr Wert :(

Klar, das Bürgeramt würde sich echt freuen aber dafür lohnt es sich nun wieder auch nicht...

Vielen Dank für die Hilfe :(

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Als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft / bei Bezug von Bürgergeld, darfst Du ab Juli ( als Auszubidende/r ) anrechnungsfrei bis zu 520 Euro hinzuverdienen.

Wenn Dein Vater irgendwelche wirtschaftlichen Probleme hat - laufende Pfändungen, sei es angeraten, dass Du mit Zustimmung beider Elternteile ein eigenes ("Taschengeld-)konto eröffnest.

Zahlungen auf das Konto Dritter, sind schon aus bankrechtlichen Gründen, so wie Du es Dir vorstellst, nicht erlaubt.

Ja, das klingt schon sehr nach Bürgergeld. Das mit den 184,- wurde wohl falsch verstanden, das wäre halt der anrechnungsfreie Betrag bei einem Lohn von 520,-€ vor dem 1.7.23.

Möglicherweise erhält der Vater auch Kinderzuschlag, aber da gäbe es keinen Freibetrag von 180,-€.

In beiden Fällen wäre es Sozialleistungsbetrug, den Lohn nicht anzugeben und auf ein fremdes Konto umzuleiten. Damit muss man wirklich nicht mit 17 anfangen.

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@Andri123

Was vor allem viele - speziell junge Menschen - nicht wissen, wie gläsern der Bürger ( nicht nur in Deutschland ) längst geworden ist.

Auch Einkommen aus Minijobs werden letztendlich ( zum Jahresende hin ) dem Finanzamt per elektronischer Einkommensbescheinigung weitergemeldet. Und auch zur Beantragung von Kinderzuschlag muss die Steuer-ID des Kindes eingetragen werden - und schon wäre das Ganze im Prinzip leicht als Sozialleistungebetrug nachzuweisen.

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@Andri123

Ich bin mir gerade nicht sicher, ob er einen Kinderzuschlag erhält oder nicht. Ich weiß nur von dem Kindesunterhalt, welchen er von meiner Mutter bekommt und dem Bürgergeld. Jedoch aber glaube ich er erhält auch einen Kinderzuschlag.

Ich bin mir aber wirklich unsicher.

Ist es dann überhaupt irgendwie für mich möglich zu arbeiten? Mein Vater meinte, dass wenn ich mehr als diese 180€ verdiene, das von seinem Geld abgerechnet wird und ich im Umkehrschluss für nichts arbeite... :(

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Nur zur Info:

Die Behörden tauschen untereinander regelmäßig Daten aus.

Selbst wenn Du das auf ein anderes Konto überweisen oder dir vom AG in bar aushändigen lässt, ist es nur eine Frage der Zeit, dass die von Deinem Verdienst Kenntnis bekommen!