Nach 6 Jahren schickt Bank einen Gutachter??!!

11 Antworten

Was noch überhaupt nicht bedacht wurde ist ,wenn die werthaltigkeit gesunken ist kann die Bank Nachsicherung verlangen oder gar den Vertrag kündigen.... Oder es droht Verkauf des Dahrlehns an Dritte Also eigentlich kann soein 'Gutachtertermin / Besichtigung so oder so nur negativ ausfallen. Habe heute mit Verbraucherberatung gesprochen , diese sagt solange Raten immer pünklich gezahlt wurden braucht man diesen aufgezwungenen Termin nicht zustimmen sondern sollte diesen ablehnen.

Steht dazu etwas im Darlehensvertrag? An sich ist das schon sehr ungewöhnlich. Ich habe von so etwas noch nie gehört. Und die Frage, ob die das dürfen ist ganz klar zu beantworten: Selbstverständlich darf eine Bank Gutachter beauftragen, wann und sooft sie will. Nur vom Kunden dafür Bezahlung verlangen darf sie nicht und es ist auch fraglich, ob man den Gutachter überhaupt ins Haus lassen braucht. Ich würde dem aber trotzdem die Tür öffnen um ihn bei dieser Angelegenheit auszuhorchen über den Zweck dieser merkwürdigen Aktion.

Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

Die Banken sind bankenrechtlich zwar gehalten eine Innenbewertung vorzunehmen. Damit korrespondieren aber keine entsprechenden Verpflichtungen für den Kreditnehmer im Darlehensvertragsrecht nach dem BGB, welches für Bank und Darlehensnehmer gilt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mutzmutz: Allgemein ist in den Finanzierungsbedingungen enthalten, dass die Bank den Grundbestiz und die Baulichekit nebst Zubehör nach ihrem billigen Ermessen besichtigen sowie durch einen Sachverständigen ihres Vertrauens oder einen sachverständigen Mitarbeiter untersuchen und schätzen lassen kann.

Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich auf die Ausführuhngen von Privatier verweisen.

So pauschal ist die Antwort nicht zutreffend. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärtwurde. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) ohne dass damit der Kredit gefährdet wäre. Dies wäre nur bei Zahlungsverzug der Fall.

0

Hallo zusammen habe das mal hier alles gelesen..na was ist denn aus den ganzen sachen geworden? mir ist das mit dem Gutachter auch pasiert,die bank muß spätestens alle 10 jahre einen gutachter schicken,um oder gerade bei Dahrlehens verlängerungen den beleihungswert neu zu bestimmen!wenn das haus gut in schuß ist kann auch nix pasieren!und das sollte ja auch oder vorallem im interesse des hauseigentühmers sein! richtig ist das die oft hochnäsig sind ( wir haben den auftrag von ihrer bank bekommen... ) also wenn ein termin ansteht oder vereinbahrt wird solltet ihe wohl oder übel zustimmen, wenn mängel da sind vorher beheben! ( renovieungsstau vermeiden ! ) dann kann auch nix pasieren! lg

Für Anschlussfinanzierungen gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

0