Mahnung - Auftraggeber PAYONE GmbH durch CCS Inkasso?

2 Antworten

Ja, bezahlen.

Ist schließlich Deine Schuld, Du hast die Rückbuchung veranlasst.

Mindestens durch den Betrag (Vergleich Bon/Quittung mit der Abbuchung) hätte für Klarheit gesorgt!

Goldmarie645 
Fragesteller
 08.06.2021, 22:33

Das Recht auf eine Forderung ist unbestritten. Nur die Höhe der Inkassokosten

finde ich unseriös.

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Alarm67  09.06.2021, 06:16
@Goldmarie645

Passt schon! 😁😜😎

Kosten für ausergerichtlicher Vertretung:

1,3 Geschäftsgebühr gem. §4 Abs. 5 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG

63,70 €

Post und Telekomunikationsentgeldpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

12,74 €

19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG

14,52 €

Zwischensumme ausergerichtlicher Vertretung:

90,96 €

+ 63,80 € = 154,76 €

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Answer123  09.06.2021, 17:26
@Alarm67

USt fällt hier weg, die Gläubigerin dürfte vorsteuerabzugsberechtigt sein.

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Die Forderung ist dem Grund nach berechtigt. Maximal über die Höhe der Inkassokosten können man noch diskutieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Goldmarie645 
Fragesteller
 08.06.2021, 22:32

Ja, das sind die Kosten, die ich als Wucher bezeichne. Darum geht es mir.

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Answer123  09.06.2021, 17:25
@Goldmarie645

Subjektiv sehe ich das genauso. Juristisch ist das etwas schwieriger. Nr. 2300 VV RVG bietet einen Rahmen von einem Gebührensatz von 0,5 bis 1,3. Da wäre das noch im Rahmen.

In der Rechtsprechung ist der Umfang der Erstattungsfähigkeit relativ umstritten. Man kann argumentieren, dass für ein einfaches Anschreiben zwecks Zahlungsaufforderung Nr. 2301 VV RVG anwendbar ist und damit ein Gebührensatz von 0,3. Das muss das Gericht aber nicht zwingend so sehen. Der BGB hat da nach meiner Erkenntnis bisher eine recht uneinheitliche Auffassung zu. Lies mal diesen Thread, da diktieren wir das jetzt mal mit dem Inkassobüro etwas.

Entscheidende Frage: Würdest du es im Zweifelsfalle auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?

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