Unbekannte Abbuchung auf meinem Konto gefunden. Was kann ich machen?

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Wenn diese 56 € im Lastschriftverfahren abgebucht worden sind, dann kann man innerhalb von 6 Wochen bei seiner Bank widersprechen, ohne Begründung! Die Bank muss !!! zurückbuchen.

  1. Der Abbucher hat einen rechtmäßigen Anspruch. Er wird mahnen, und seine Lastschriftgebühr, ca. 10 €, reklamieren. Dann sollte man umgehend per Überweisung seine Schulden begleichen, nach dem Motto dumm gelaufen, ab er nobody ist perfekt.

  2. Der Abbucher hat keinen rechtmäßigen Anspruch. Dann muss man hart bleiben. Denn die andere Seite schüchtert ein und übt Druck aus, Mahnungen, Inkassobüro, Schreiben vom Anwalt. Das ist alles heisse Luft. Reagieren muss man, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann muss man der Forderung widersprechen. Die andere Seit muss klagen und Beweise dafür bringen, dass sie Recht hat. Aber soweit kommt es nie.

Mein Rat: jedes Jahr einen Zettel machen, und monatlich seine Veerbindlichkeiten mit Termin notieren.

manchmal ist es so, dass das Unternehmen einen anderen Namen hat, als die Werbebezeichnung am Laden.

Die Kreditkartenabrechung sagt auch eventuell Gastropnomiebetrieb Müller udn Sohn, obwohl am rEstaurant "Schifferkrug" stand.

Ich würde eine keine Recherche machen, also den namen des abbuchenden bei Google eingeben, oder kurz in der Telefonnumemrnsuche eingeben. alles was man in 2-3 Minuten machen kann. Finde cih nciht sofort etwas einfach Storno und warten, wer sich meldet.

Wenn es wirklich keinen sichtbaren Zusammenhang zwischen dem Empfänger und dem Namen auf der Abrechnugn gibt, würde ich mich auch bei berechtigter Abbuchung weigern die Gebühren zu zahlen.

Zunächst würde ich die Abbuchung stornieren lassen. Wenn Sie nicht rausfinden können wer der Abbuchende ist wird er sich spätestens dann melden wenn die Abbuchung rechtmäßig war. Vielleicht müssen Sie dann Stornokosten übernehmen. Das wäre jedoch immernoch besser als das Geld abschreiben zu müssen. So würde ich handeln wenn ich nicht eststellen kann auf welcher Grundlage die Abbuchung erfolgte.