Pfändung bei mehreren Drittschuldnern gleichzeitig - Anpassung nach Teilzahlung

(Teil 1)

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht das Internet und die ZPO zur Beantwortung meiner Fragen zu durchsuchen, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht darum, dass ein Gläubiger, dieselbe Forderung (z.B. 10.000,00 EUR) bei mehreren Drittschuldnern (z.B. 2 Banken) per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstreckt. Prinzipiell ist dies bekanntermaßen problemlos möglich. Was allerdings passiert, sobald eine Bank eine Teilzahlung leistet? Müsste dann nicht umgehend der PfÜB der anderen Bank angepasst werden? Wie lautet die Rechtsvorschrift hierzu?

Beispiel:

Der Gläubiger stellt Bank A und Bank B über dieselbe Forderung einen PfÜB über 10.000,00 EUR, was der Gesamtforderung entspricht, zu. Es erfolgen Teilzahlungen seitens Bank A:

15.01. Bank A – 2.500,00 EUR (Restforderung 7.500,00 EUR)

15.03. Bank A – 1.000,00 EUR (Restforderung 6.500,00 EUR)

15.06. Bank A – 6.500,00 EUR (Restforderung 0,00 EUR, Pfändung erledigt)

Müsste hier der Gläubiger nicht umgehend nach Zahlungseingang auch Bank B über den geänderten Pfändungsbetrag informieren? Etwa nach dem 15.01. „die bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit auf 7.500,00 EUR eingeschränkt.“. Und spätestens nach dem 15.06. Bank B mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist?!

(Weiter in Teil 2)

Pfändung, Recht, Vollstreckung
Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung

Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem. Ich war bis ende April gewerblicher Anbieter bei Ebay, mein Gewerbe habe ich zum 1. April abgemeldet.Ich habe dann , nach umstellung meines Kontos bei Ebay auf Privat (anfang Mai ) einige meiner Restposten aus meinem Geschäft angeboten.Habe in der Artikelbeschreibung angegeben, das es sich um Restposten handelt. Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, er möchte von mir eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, und fordert einen Betrag von 650,- Euro von mir. Gründe: meine Anzahl von Bewertungen,in den letzten Wochen, Monaten, Ich verkaufe neue Ware ohne Rückgaberecht und Wiederruf einzuräumen. Da ich das als Privatperson mache, währe das Wettbewerbswiedrig gegenüber den anderen Anbietern gleicher Artikel. Genau dieser Anwalt hat eines dieser Angebote ca. 1 Wohe vor dem Schreiben von mir gekauft ( wahrscheinlich zur Beweissicherung im Auftrag) Jetzt meine Frage: Darf ich meine eigenen Artikel nicht weiterverkaufen? Ich kann sie ja schlecht wegschmeissen. Der Erlös der Angebote,wird weiterhin auf meinem Geschäftskonto gutgeschrieben und der Gewinn hieraus auch später versteuert. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, und Fragen sind , werde ich diese gerne weiter beantworten. Ich habe mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wollte vorab gerne schon ein paar Meinungen hören.

Recht

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