Dürfen Handwerker ausgehandelten Festpreis auch nicht minimal überschreiten?
Guten Tag.
Weil wir in der Wohnung an einigen Stellen Feuchtigkeit in den Wänden haben, müssen wir uns die Handwerker ins Haus holen. Die Kosten werden sicherlich nicht niedrig sein. Und um böse Überraschungen zu vermeiden, würde ich gerne einen Festpreis aushandeln, damit's am Ende nicht teurer wird als angekündigt. Wenn man mit der Firma einen Festrpreis aushandelt, heisst das dann auch wirklich, dass die Arbeiten keinen Cent teurer werden dürfen als ausgemacht? Oder sind minimale Abweichungen trotzdem noch erlaubt?
Danke
1 Antwort
Bei Feuchtigkeitsschäden in den Wänden würde ich zunächst nicht den Handwerker ins Haus holen und arbeiten lassen, sondern draußen die Ursache des eindringenden Wassers suchen und den Mangel dort beseitigen lassen. Es gibt hier diverse Fehlerursachen: gerissene Dachpfannen, undichte Dachrinne, schadhafte Außenverkleidung oder auch verstopfte Fallrohre.
Festpreise sollte man nur vereinbaren, wenn der Arbeitsinhalt und -umfang für den Handwerker einigermaßen sicher abschätzbar ist. Das ist aber bei Dir mangels genauer Schadensursache nicht der Fall. Schon nach kurzem Arbeitsbeginn wird der Handwerker auf unvorhergesehene Störungen stoßen, die seinen Festpreis obsolet werden lassen. Du wirst mit Deinem Festpreis voraussichtlich Schiffbruch erleben.