Verfällt Nießbrauchrecht bei Insolvenz?

1 Antwort

Wennn der Niessbrauch an allererster Rangsstelle im Grundbuch steht geht er allen anderen Rechten vor und Sie können die Wohnung weiter nutzen, auch wenn das Haus zwangsversteigert wird. Haben Sie allerdings einen Rangrücktritt zugestimmt, z.B. bei einer Hypothek oder Grundschuld, so könnte das Niessbrauchsrecht mit Erteilung des Zwangsversteigerungszuschlages wegfallen. Da ich annehme, dass nur einer Ihrer Söhne insolvent geworden ist, kann ich mir nur vorstellen, das der Miteigentumsanteil am Haus gepfändet wird und anschliessend eine Versteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft stattfindet.

Bitte aufgrund der hohen finanziellen Auswirkungen aber unbedingt einen erfahrenen Anwalt oder den Verbraucherschutzverein zu Rate ziehen.