Darf Kaution während der Mietzeit erhöht werden, wenn neue Möbel gekauft werden
Mein Vermieter hat letzte Woche neue Möbel und andere Sachen für die Mietwohnung in der ich wohne gekauft und ausgewechselt. Jetzt sagt er, dass er desshalb die Kaution erhöhen werde und verlangt, dass wir die Erhöhung der Kaution nachbezahlen. Darf er die Kaution im nachhinein noch erhöhen und die erhöhung von uns verlangen oder reicht die Kaution aus, die wir am Anfang bevor wir eingezogen sind gezahlt haben?
1 Antwort
normalerweise sollte die kaution die gleiche sein wie im mietvertrag steht. man sollte sich trotz allem mit dem vermieter eventuell darauf hin einigen,das man,wenn die kaution erhöht wird,die miete NICHT zusätzlich erhöht wird. das wäre mein vorgehen wenn wir eine wohnung teilmöbeliert vermieten.
aktueller fall: die einbauküche wurde durch eine neue ausgetauscht. dadurch erhöht sich zwangsläufig der wohnwert/mietwert. wenn man diese kosten auf die miete umlegt muss natürlich eine höhere miete bezahlt werden. wenn man eine monatliche dauerhafte belastung vermeiden möchte KÖNNTE man diese mit der kaution gewissermaßen anrechnen. nach dem ablauf des mietvertrages wurde vereinbart, dem vermieter für die zeit XY, eine barausgleich aus der kaution zu zahlen. der betrag wird später der kaution "entnommen". der mieter ist damit einvertstanden und wir auch. ist eben eine reine vereinbarungssache. wir haben ein sehr gutes verhältniss zu unseren mietern.