Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht
Muss ich den erhaltenen Betreuungsunterhalt als nichteheliche Mutter bei der Steuer als Einkommen angeben?

Wir haben nie zusammen gewohnt und haben auch seit kurz nach der Geburt 2014 keine Partnerschaft mehr. Gerichtlich wurden für 2015 insgesamt 12000 € Mutterunterhalt/Betreuungsunterhalt festgelegt. Er muss mir 2016-2017 monatlich 500 € zusätzlich zum Kindsunterhalt bis zum 3. Geburtstag zahlen. Seit Oktober 2015 bin ich wieder in Teilzeit arbeiten,

In meinem Steuerprogramm steht: Unterhalts- und Ausgleichsleistungen

Bitte erfassen Sie hier folgende Leistungen von Ihrem geschiedenen Ehepartner oder Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft:

erhaltene Unterhaltsleistungen erhaltene Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Die erhaltenen Leistungen müssen Sie aber nur dann versteuern, wenn Sie gegenüber dem Partner zugestimmt haben, dass dieser die Ihnen gezahlten Leistungen als Sonderausgaben geltend machen kann.

Diese Zustimmung haben Sie durch Unterschrift auf der sogenannten "Anlage U" gegeben.

Wenn ich diese 12000 € dort angeben würde, muss ich ca. 350 € Steuern nachzahlen, ansonsten würde ich ca. 680 € (alles was ich 2015 gezahlt habe) zurück bekommen.

Die Anlage U zählt doch meines Wissens nach, nur wenn man verheiratet war? Ansonsten müssten es für Ihn doch Sonderausgaben sein?

Den Kindsunterhalt kann er ja auch nicht absetzen (0,5 Kinderfreibetrag)

Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte

Recht, Steuererklärung, unterhalt
Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente, aber es geht mir nun besser, welche Folge hätte ein Rentenverzicht?

Sachverhalt: seit Juli diesen Jahres erhalte ich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.08.16. Da sich mein Gesundheitszustand wider Erwarten bereits im September gebessert hat, arbeite ich seit Oktober wieder. Was zunächst mit 6 Wochenstunden im entgeltlichen ehrenamtlichen Bereich begonnen hat, hat sich inzwischen über diverse Formen der Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern ausgedehnt. (entgeltliche + unentgeltliche Ehrenamtstätigkeit, geringfügig entlohnte Beschäftigung und kurzfristige Beschäftigung). Welches zusammengerechnet seit einigen Wochen einem Vollzeitjob entspräche. Nur eben kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bisher. Für ein solches habe ich aber seit Anfang dieser Woche eine mündliche Zusage zum 01.01.16. Möchte diesen Arbeitgeber aber auf keinen Fall über meine Rentnereigenschaft informieren. Da ich jedoch als Rentner wegen voller Erwerbsminderung einen anderen Beitragsgruppenschlüssel haben werde als ein "normaler" Arbeitnehmer, würde dies dem AG aber spätestens bei der ersten Lohnabrechnung auffallen. Aus diesem Grund habe ich bei der DRV um den Entzug der Rente gebeten. Was sich jetzt aber nicht so einfach rausstellt und erst mit einem möglichen ärztlichen Gegengutachten geklärt werden muss. Was nicht vor Beginn des neuen Kalenderjahres sein wird. Der Sachbearbeiter hat aber im Telefonat noch kurz die Möglichkeit des Rentenverzichts erwähnt.

  1. Welche Folgen hätte ein Rentenverzicht? Und könnte ich damit für Januar den gewünschten Beitragsgruppenschlüssel mit voller Beitragspflicht in allen vier Sozialversicherungszweigen erreichen?
  1. Gibt es Möglichkeiten den Bescheid über den beantragten Rentenentzug zum 31.12.15 noch in diesem Monat zu erhalten? Z.B. durch Nachweise der in den letzten Wochen geleisteten Stunden?

    Mit freundlichem Gruß

Rentenversicherung, Rente, arbeitsrecht, erwerbsminderungsrente, Recht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Sozialversicherungsrecht
Mein Auftraggeber kürzt Rechnung mit fadenscheiniger Begründung, wie soll ich reagieren?

Ich arbeite in meinem Home Office. Mein Auftraggeber wollte für die letzte Rechnung Erklärungen haben, welche Tätigkeiten ich wann ausgeführt habe. Ich habe ihm einen 4-seitigen Brief geschrieben und ihm alles detailliert erläutert. Meine Aufgabe besteht in Tätigkeiten, die für ihn teilweise nicht kontrollierbar sind. Ich arbeite aber schon mehrere Monate für ihn und es hat bisher nie Probleme gegeben.

Seine Reaktion auf meine langen Ausführungen war eine Rechnungskürzung mit der Begründung, ich sei einige Tage im Urlaub gewesen. Die Stunden für diese angeblichen Urlaubstage will er in Abzug bringen. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Wie er darauf kommt, dass ich im Urlaub war, weiß ich nicht. Ich halte es für eine bösartige Unterstellung, um Geld zu sparen. Ich bin nicht der Erste und Einzige, bei dem er mit fadenscheinigen Ausreden versucht, seine Mitarbeiter zu übervorteilen.

Hätte er die Qualität meiner Arbeit bemängelt oder mir vorgeworfen, ich hätte zu langsam gearbeitet, hätte ich ausreichende Gegenargumente gefunden. Das hat er aber nicht getan.

Der Dümmste kann doch nicht so dumm sein und ausgerechnet seine Urlaubstage fakturieren.

Wie argumentiere ich am besten? Wie kann/soll ich ihm beweisen, dass ich nicht im Urlaub war?

Danke für eure Anregungen und Ratschläge im Voraus!

arbeitsrecht, Jura, rechnung, Recht
Sollte man vor einer Immobilien-Schenkung unbedingt ein Gutachten erstellen lassen?

Guten Tag zusammen.

Mein Freund soll Anfang nächsten Jahres von seinem Vater das alte Haus inkl. großem Grundstück (ca. 1200qm, wobei etwa die Hälfte nur Bauland ist) als Schenkung überschrieben bekommen. Wir dürfen dann dort einziehen und der Vater räumt das haus für uns und zieht in ein kleines Einliegerappartement am Haus. Das Haus und das Grundstück sind dann zu diesem Zeitpunkt abbezahlt und somit schuldenfrei. Allerdings werden wir ca 100.000€ hineinstecken müssen für Renovierung/ Sanierung/ Modernisierung. Als Sohn hat er ja eh einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 400.000€; das wissen wir bereits. Doch aufgrund der Lage (Düsseldorf Stockum) und der Grundstücksgröße, sind wir uns nicht sicher, ob es nicht doch diese Summe übersteigen könnte.

Wie sollte man hier nun am geschicktesten vorgehen? Sollen wir besser bereits vorab ein Gutachten erstellen lassen oder setzt das Finanzamt so oder so selbst einen Wert fest und es reicht, diesen abzuwarten und dann erst im Zweifelsfall nachträglich ein Gutachten erstellen zu lassen?

Wie wäre es andernfalls, da wir noch nicht verheiratet sind, wenn sein Vater die Schenkung auf uns aufteilen würde? Müssten wir dann nachversteuern, sobald wir irgendwann heiraten oder wäre das ein "Trick", die Problematik zu umgehen?

Fragen über Fragen... :-)

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Haus, Recht, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern, Steuerrecht
Kann ich Schadenersatz für Belästigung durch unerwünschte Werbung bekommen?

Gibt es so etwas? Der Sachverhalt: seit ein paar Wochen werde ich von einer regionalen Bank (und deren Kooperationspartner easy ...) mit Briefen "bombardiert" in denen mir ein Kredit angeboten wird. Ich habe aber noch nie im Leben einen Kredit aufgenommen und dürfte (wenn überhaupt) nur einen äußerst positiven Eintrag bei der Schufa oder ähnlichen Agenturen haben. Von dort haben die meine Adresse bestimmt nicht. Weiterhin kommt noch dazu, dass ich noch nie ein Konto oder eine sonstige Verbindung zu dieser regionalen Bank hatte. ABER: mein Opa hat bei einer Filiale in dem Stadtteil, in der er wohnt, ein Sparbuch bei dieser Bank. Und (welch Zufall!): genau von dieser Filiale erhielt ich als erstes einen Brief, in dem Sie mir einen Kredit angeboten haben. Und der nächste "Zufall": mein Opa hat mich als Begünstigten bei seinem Sparbuch eintragen lassen, falls Ihm etwas zustoßen sollte. Daher ergibt sich für mich die Schlussfolgerung: die Herrschaften von der Regionalbank haben missbräuchlich meine Adresse dazu benutzt, um mir unerwünschte Werbung zuzuschicken. Dazu haben Sie das Ganze auch noch an Ihren Kooperationspartner (easy...) in einem anderen Bundesland weitergeleitet, der mich jetzt auch Werbebriefen für Kredite belästigt. Natürlich könnte ich jetzt Mails und Briefe schreiben, in dem ich die Bank und den Kooperationspartner auffordere, meine Adresse aus Ihrer Datenbank zu streichen. Aber davon habe ich nichts. Deswegen die Frage: könnte ein cleverer Anwalt so etwas wie Schadenersatz für mich heraus schlagen wegen der Belästigung durch unerwünschte Werbung und Verstoßes gegen irgendwelche Datenschutz-Bestimmungen? Weil ich sonst Verbraucherschutz, Medien und ggf. auch noch Behörden informieren würde? Meinungen und Tipps? Danke im Voraus!

Anwalt, Bank, Datenschutz, Jura, Kredit, Recht, Werbung
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Expio Finanz Limited Unterlassungsklage Hilfe

Guten Abend, ich hoffe hier Hilfe in meinem Fall zu finden und danke allen im Voraus für Ihre Antworten. Ich bitte sie auf Kommentare wie selbst schuld und so weiter zu verzichten, denn ich habe mit dieser Sache schon genug Probleme. Vielen Dank an alle. Ich darf aufgrund eines laufenden Prozesses nicht alle Einzelheiten nennen, dazu aber gleich mehr.
Nun zum Sachverhalt. Ich habe seit geraumer Zeit mit der Firma Expio Finanz Limited zu tun wegen einer Forderung die diese Firma wohl gekauft hat. Nach einigen Mahnungen kam ein gerichtlicher Mahnbescheid. Nach meinem Widerspruch kam einige Monate später eine 6 seitige Klage!. Trotz Anwaltlicher Beratung musste ich eine Niederlage einstecken. Zähneknirschend musste ich diese Forderung nach einer Kontopfändung bezahlen, auch um einer Abgabe der Vermögensauskunft zu entgehen. Da ich nun verständlicherweise verdammt sauer auf diese Firma war und immer noch bin, habe ich diesen Sachverhalt in einem anderen bekannten Forum geschildert und Dampf abgelassen.
Vor einiger Zeit bekam ich von der Firma Expio Finanz Limited eine Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese habe ich ignoriert. Nun kam vor einigen Tagen eine Unterlassungsklage vom Amtsgericht. Jetzt wollen die auch noch eine Menge Geld haben und Schadensersatz. Und weil Pech meist nicht allein kommt, habe ich heute eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte erhalten. Nun meine Frage: wenn ich nicht hingehe, welche Konsequenzen könnten mir drohen? Welche Kosten entstehen mir, wenn ich anwaltliche Hilfe in dieser Sache in Anspruch nehme, sowohl wegen der Polizei und auch der Unterlassungsklage. Geht es hier auch nach dem Streitwert oder wie werden diese Kosten berechnet. Gibt es hierfür eine Gebührentabelle die ich irgendwo einsehen kann? Kann ich die Unterlassungserklärung noch nachträglich unterschreiben und der Firma anbieten die entstandenen Kosten zu übernehmen? Habe ich Anspruch darauf, obwohl die von der Expio Finanz Limited gesetzte Frist bereits abgelaufen ist? Ich meine, wenn ich diese unterschreibe, dann entfällt doch der eigentliche Klagegrund, oder? Vielen Dank für schnelle Antworten. Verzweifelte Grüße G.

Recht, Unternehmen
Krankenkasse fordert Reha-Antragstellung

Liebe User,

nach längerer Krankschreibung fordert die Krankenkasse nach § 51.Abs. 1 SGB V einen Antrag (G100, G110) auf REHA. Der Antrag wurde mir gesendet. Nun soll ich den Empfang bestätigen und den Antrag mit Frist von 10 Wochen zurücksenden. Soweit alles im gesetzlichen Rahmen. Meine Frage: Kann ich anstatt des Reha-Antrags auch einen Antrag auf Erwebsminderungsrente stellen? Lt. Schreiben Krankenkasse sind ab Zugang des Schreibens div. Anträge an die Rentenversicherung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG. Aufgrund meines gesundheitlichen Gesamtzustandes (bin in 1 Monat 59 Jahre alt) würde ich lieber eine EU-Rente beantragen. Ich war 2011 nach einer Herzattacke und psych. Erkrankung bereits 6 Wochen in Reha, wurde mit Std.-Weiser Wiedereingliederung als Arbeitsfähig entlassen. Nach erfolglosem Arbeitsversuch wurde eine EU-Rente abgelehnt. Widerspruch durch VDK blieb erfolglos. Von einer REHA verspreche ich mir überhaupt nichts. Die letzte war eine reine Beschäftigungstherapie mit Uniabgägern als Therapeuten. "Was nützt einem Hungrigen eine Speisekarte? ". Frage: Ist es sinnvoll den Rehaantrag an die Krankenkasse zur Einreichung bei der RV zu überlassen bezügl. der Umwandlung in eine EU-Rente? oder diesen mit einem Zusatzschreiben (keine Reha) selbst bei der RV einzureichen? Hat hier jemand Erfahrung darin, welches vorgehen anzuraten ist? Bitte nur fundierte Antworten oder Querverweise.

Vielen Dank

Antrag, erwerbsminderungsrente, eu-rente, Krankengeld, krankenkasse, Recht, Reha
Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
Muss ich die Anwaltskosten der Gegenseite tragen?

Der Sachverhalt: Da ich Unstimmigkeiten in meiner Nebenkostenabrechnung (März) festgestellt hatte, habe ich diese von einem Anwalt des Mietervereins prüfen lassen. Dieser hat meinen Vermieter dann um Kopien der Belege gebeten, um die fraglichen Punkte nachvollziehen zu können. Mein Vermieter hat aber nicht kooperiert. So wie ich das verstanden habe, ist der Vermieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Kopien an den Anwalt der Gegenseite zu schicken, wenn Mieter und Vermieter sich am selben Ort befinden. Der Anwalt des Mietervereins hatte mir auch davon abgeraten, selbst zur Geschäftsstelle des Vermieters zu gehen, um Einsicht in die Unterlagen zu fordern – wie es mir nach meinem Verständnis wohl zusteht – weil ich mich dann einem hohen psychischen Druck ausgesetzt hätte. Außerdem verstehe ich zu wenig davon. Es war eine Nachforderung fällig, die ich erstmal einbehalten hatte, bis die Sache geklärt war (bezahlt im Juli); JETZT habe ich erfahren, dass ich die innerhalb von 30 Tagen hätte bezahlen müssen, wenn auch unter Vorbehalt der Rückforderung. Darauf hat der Anwalt vom Mieterverein mich aber nicht hingewiesen. Die Frage: Mein Vermieter hatte ebenfalls einen Anwalt mit der Sache betraut, und jetzt soll ich dessen Honorar berappen – mit der Begründung, ich hätte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung zu Unrecht angezweifelt. (Meiner Meinung nach nicht – es konnte nur nicht bewiesen werden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.) Muss ich also das Honorar des Anwalts der Gegenseite tragen? Danke für Eure Antworten!

anspruch, Anwaltskosten, Recht, Zahlung
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt
Muss der Rest Küche noch bezahlt werden?

Hallo zusammen, brauche mal euren rat. Ich habe mit meiner Frau im Mai 2012 einen Küche gekauft, Im Wert von 20.000€, es war sofort eine Anzahlung, von 10.000€ zu leisten. Das haben wir auch gemacht. Die Küche wurde im Juni 2013 bei uns im Haus eingebaut. Da fing der Ärger auch schon an, Ceranfeld war das Glas gesprungen, kaffemaschine hat das ganze Zubehör gefehlt, Das habe ich mir später selber bei der Firma Neff bestellt. Weil von der Firma Ostermann nix kam. Andere Elektro Geräte waren alle ohne Bedienungsanleitung . Hängeschränke waren Macken, Schubladen waren Macken, Zwei hänge boards mit Beleuchtung verformt. Abzugshaube, haben die sich beim messen vertan, und ich hab jetzt Löcher in der Decke. Eine Holzrückwand wurde nicht richtig befestigt, Das ceranfeld,das ich neu bekommen habe, haben die nicht vernünftig eingebaut. Wo die Küche stand und die Mengel auch, habe ich denen, dann nur 5.000€ gegeben. Habe gesagt den Rest gibt es erst wenn alle Fehler behoben sind. Bis Dezember 2013 war die Firma Ostermann 6 mal bei mir, Und immer noch nicht sind alle Mengel behoben. Kurz vor Weihnachten kam ein Gutachter raus um sich die Mengel mal anzuschauen. Dann fragte er mich was wir jetzt machen, besser gesagt, wie mir die Firma Ostermann entgegen kommen kann. Mein Vorschlag war, die Mengel bleiben wie sie sind und ich mach das selber fertig, dafür bekommt die Fa. Ostermann Kein Geld mehr. Dann sagte er, er wird das prüfen und wird spätestens in 2 Wochen melden. So jetzt haben wir Mitte Juli, da ruft mich die Fa. OSTERMANN an, und fragt nach einem Termin, wo die Mengel behoben werden können. Aber die Mengel habe ich selber alle behoben. Da im Dezember keine Antwort kam, hab ich mir gedacht, Das sie auf das Vergleichsangebot zugestimmt haben.

Was soll ich jetzt tun????

Geld, küche, Recht, Zahlung
Schriftlicher Vertrag weicht von mündlichen ab, möchte nicht unterschreiben, was kann man machen?

Hallo, habe an einer chaotischen Filmproduktion teilgenommen, die anfänglich ganz locker anfing: "Ach, wir machen das alles zusammen, ich bin auch Anfänger, wir kriegen das gemeinsam hin." Die Positionsbezeichnungen hat man sich auch eher so gegeben (ich Produktionsleitung), weil man nicht nur ausschließlich eine Position gemacht hat, sondern dazu noch dies und das und jenes... So erfolgte die erste Drehzeit, die ziemlich spartanisch war, aber dennoch mit Drehplan, Dispos, ein paar Mietverträgen etc. Späääter kam dann doch die Förderung und damit eine Rechenschaftsinstanz. Auf einmal war ich in nicht mehr eingeweiht, habe keine Papiere mehr zu Gesicht bekommen etc, der Chef (Producer/Regisseur) wurde zusehends nervös gegenüber Geldfragen etc, hat aber nie neue Breifings oder Anforderungen kundgetan. Es kam die zweite Drehzeit und alles wurde genauso gemacht wie bei der ersten, aber es gab immer mehr Misstrauen etc., obwohl ich die ganze ZEit kostenlos ohne Vertrag gearbeitet habe... nach einer Pause kamm dann die 3. Drehzeit und als diese dann abgeschlossen war, ein Tag nach Drehschluss!!! kamm das Donnerwetter, Beleidigungen, Anschuldigungen. Das Verhältnis wurde absichtlich erschüttert und verschlechtert. Ich habe dann erst (ich weiß, mega dumm, aber wir waren zuvor eigentlich Bekannte und es lief auf Vertrauensbasis und Gutmenschentum von mir aus) den schriftlich Vertrag verlangt, weil ich Angst hatte, dass das wenige Geld, was mir über die Förderung zustand nirgendwo schriftlich festgehalten ist. Zunächst wurde meine Forderung ignoriert, dann hat man versucht mir einen nachträglichen Vertrag als illegal zu verkaufen, schließlich wurde eingewilligt und mir ein Vertrag übergeben ohne Unterschrift und der INhalt weicht von der mündlichen (ursprünglich sehr flexiblen und unbestimmten) Absprache ab. Das heisst, ich möchte ihn eigentlich nicht unterschreiben. Mir wurde nun als letztes auch die BEdingung gestellt, dass meine Rechnungen erst nach Unterschrift des Vertrages bezahlt werden! Was kann man da machen? 1) Kann man nun die Unterschrift von mir fordern, bevor die (läängst überfällige) Begleichung der Rechnung passert? 2) Wenn eine Förderung schon auf die Budgetierung zugeschnitten ist, das heißt man hat im Voraus alle Posten und die zugehörigen Honorare festgelegt, kann man im Nachhinein behaupten, dass die Person den schriftlichen Vertrag (angenommen ich unterschriebe diesen) nicht eingehlaten hat und ihr das Geld nicht bezahlen? 3) Kann ich Passagen im Vertrag streichen oder kann ich die Unteschrift verweigern und mich auf meinen mündlichen Vertrag zurückberufen? 4) Falls es jemals zum Gericht käme in dieser aktuellen Situation, welche Ausscihten hätte ich nach: - erfolgreich abgeschlossener Dreh; - Dokumente wie Drehplan, Dispos etc., die meine Tätigkeit beweisen; - ZEugen (Team), die meine Tätigkeit bezeugen;- E-Mail-Verkehr mit diffusen unsachgemäßen Anschuldigungen, Beleidigungen etc.

Sorry für d. langen Text & danke im Voraus! Tina

arbeitsrecht, Film, Recht, Vertragsrecht, Unterschrift
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

Gericht, Gläubiger, Inkasso, Recht, Vollstreckungsbescheid
Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

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