Vollstreckung aus Versäumnisurteil - was passiert, wenn Urteil aufgehoben wird?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bekommst dein Geld zurück über die Gefährdungshaftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, da damit der Gläubiger zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er das Versäumnisurteil vollstreckt, das später aufgehoben wird.

Ja, denn die vorläufige Vollstreckbarkeit (also vor Rechtskraft) hat der Antragsteller nur gegen hinterlegung einer Sicherheitsleistung bekommen.

Wenn Du also in der Berufung obsiegst, bekommst Du Dein Geld sicher wieder.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.