Vollstreckung aus Versäumnisurteil - was passiert, wenn Urteil aufgehoben wird?
Gegen mich ist ein Versäumnisurteil erlassen worden, aus dem der Schuldner aber heute schon vollstreckte. Der Gerichtsvollzieher war nämlich da und kassiert von mir rund viertausend Euro. Die Einspruchsfrist von 2 Wochen ist noch gar nicht abgelaufen. Ich will auch Einspruch einlegen und habe erst übermorgen einen Termin beim Anwalt bekommen. Vielleicht könnt ihr mir schon weiterhelfen, da ich sehr verunsichert bin. Was ist, wenn das Urteil auf meinen Einspruch hin aufgehoben wird? Bekomme ich dann mein Geld wieder?
2 Antworten
Du bekommst dein Geld zurück über die Gefährdungshaftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, da damit der Gläubiger zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er das Versäumnisurteil vollstreckt, das später aufgehoben wird.
Ja, denn die vorläufige Vollstreckbarkeit (also vor Rechtskraft) hat der Antragsteller nur gegen hinterlegung einer Sicherheitsleistung bekommen.
Wenn Du also in der Berufung obsiegst, bekommst Du Dein Geld sicher wieder.