Radfahrer beim Linksabbiegen von Autofahrer niedergefahren - muss er Schadensersatz zahlen?

5 Antworten

Der Autofahrer muss bestimmt Schadensersatz leisten. Denn der Radfahrer hat ordentlich am Straßenverkehr teilgenommen und keine Fehler gemacht. Ein Mitverschulden hat er sich nicht anrechnen zu lassen. Der Autofahrer haftet allein. Möglicherweise ist ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Daher wird er möglicherweise auch ein Problem mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen.

mig112  04.11.2010, 13:32

In jeder Form von Haftpflichtversicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" generell EINGESCHLOSSEN; insofern gibt es keinerlei Probleme mit dem Versicherungsschutz.

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Wenn es so war, wie Du es geschildert hast, war der Radfahrer im Recht.

Ich habe mir nur angewöhnt keiner Aussage so ohne weiteres zu glauben.

Natürlich darf ein Radfahrer, oder auch ein anderes Fahrzeug, das durch Fahrtrichtungsanzeige udn durch links einordnen zu erkennen gibt, das es links abbiegen will, nicht mehr überholt werden. WEnn Platz dazu ist, kann man ja rechts vorbei fahren. wenn kein Platz ist, muss man warten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wieso ist das strittig ? Der Radfahrer hat sich schwer verletzt. Bei Unfall mit Körperverletzung wird doch generell die Polizei (Staatsanwalt) eingeschaltet.

Ich kann nur wiederholen, was die anderen schon geantwortet haben. Der Autofahrer dürfte mit dieser Einstellung erst gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Der Radfahrer hat gar keine andere Chance, als sich - wenn es sich so zugetragen hat - links einzuordnen um dem nachfolgednen Verkehr zu zeigen, das er links abbiegen will. Alle vorherigen Maßnahmen sind: Umsehen, Arm nach links, zur Mitte hin einordnen, gegebenenfalls warten, wenn Gegenverkehr kommt und diesen durchlassen. Die Frage, die sich mir stellt: Warum hat der Fahrradfahrer nicht die Polizei hinzugeholt? Die kommt, regelt die Angelegenheit und entscheidet nach der Aussage der beiden Unfallbeteiligten über die Unfallverursachung aus ihrer Sicht. Eine Entscheidung trifft am Ende, wenn die beiden Unfallbeteiligten sich nicht einig sind, die Bußgeldstelle der jeweiligen Kommune oder, wenn es hart auf hart kommt, der Staatsanwalt und der Richter. Empfehlung: Erst Polizei anrufen und dann einen guten Anwalt!!!! Dein Fahrradfahrer war garantiert verletzt und kann so manchen Euro gegen den Autofahrer geltend machen. ;-))) Der Autofahrer sieht in diesem Fall keinen Cent und bekommt noch nette Punkte in Flensburg wegen der schuldhaften Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden gem. § 315 c StGB und darf, wenn er einen "netten" Richter findet, auch noch mit einem möglichen Fahrvebot rechnen. Denn: ....grob verkehrswidrig und rücksichtslos... ist einer der am wenigsten gern gesehenen Punkte aus dem o.g. Paragraphen. Da reagieren die Richter sehr allergisch.

Wenn das so passiert ist wie du es geschildert hast, hat der Fahrradfahrer recht. Er sollte sich einen guten Anwalt nehmen. Unglaublich was so manche Autofahrer für Vorstellungen oder Schutzbehauptungen vorbringen.