Dem Pächter einer Werkstatt kündigte der Verpächter, weil der Pächter seine Pacht nicht mehr zahlte. Weil der Pächter ein Auto in der Werkstatt zurück gelassen hatte, das ihm gehört und das er verkauft hätte, sperrte der Verpächter die Garage zu und machte von seinem Vermieterpfandrecht an dem Auto Gebrauch. Den Brief hat er allerdings nicht, den er jedoch benötigt, um das Auto zu veräußern. Was soll er tun?
Wie erhält der Verpächter den Fahrzeugbrief an einem vom Pächter gepfändeten Auto?
Auto
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